Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gasanstaltstr. 8b, 01237 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 35093
EUID
DEU1104.HRB35093
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
562 IN 1358/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Lechleitner
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
07.10.2024
Einstellung
22.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Anlagenbau und Modellbau im Bereich der Präzisionsfeinmechanik; Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von Feinwerktechnik sowie Prototypenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH ist mit Beschluss vom 22.01.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu, beginnend mit Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Dresden, ist mit Beschluss vom 22.01.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor war im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ange…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Dresden, ist mit Beschluss vom 22.01.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor war im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet worden. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungen endete am 07.10.2024. Gegen den Einstellungsbeschluss steht die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1358/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35093
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Steglich
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.0…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1358/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35093
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Steglich
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.01.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1358/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35093
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Steglich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemel…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1358/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35093
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Steglich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 07.10.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Matthias Lechleitner, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1358/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35093
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Steglich
- wird die abschließende Gläubigerversammlun…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1358/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35093
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Steglich
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 30.12.2024 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 82.027,39 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1358/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35093
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Steglich
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkei…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1358/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Präzisionstechnik & Modellbau GmbH, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35093
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Steglich
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung am 15.10.2024 festgesetzt:
..
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.11.2018 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 24.07.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 26.503,98 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von .. EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,70 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 66 bewirkte Zustellungen insgesamt .. EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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