Gestaltung, Fertigung und Vertrieb von nachhaltigen Gebrauchsgütern aus nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere Birkenrinde und daraus gefertigter Körper und Oberflächen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nevi GmbH in Görlitz ist am 30.12.2025 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Friedemann Schulz, der ab Eröffnung auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO endet am 16.02.2026. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Verkauf des Anlage- und Umlaufvermögens an die nevi:nor GmbH ist für den 08.04.2026 anberaumt. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung sind bis zum 30.03.2026 beim Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1651/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nevi GmbH, Am Bahnhof Weinhübel 2, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39194
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Mergelsberg
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zust…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1651/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nevi GmbH, Am Bahnhof Weinhübel 2, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39194
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Mergelsberg
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Kaufvertrag mit der nevi:nor GmbH über den Verkauf des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Mittwoch, 08.04.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/554 IN 1651/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nevi GmbH, Am Bahnhof Weinhübel 2, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39194
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Mergelsberg
- wurde am 30.12.2025 um 14:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/554 IN 1651/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der nevi GmbH, Am Bahnhof Weinhübel 2, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39194
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Mergelsberg
- wurde am 30.12.2025 um 14:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich: info@ra-sns.de Telefax: 0351 216 8610 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 216 860 Dresden
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.02.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.03.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1651/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der nevi GmbH, Am Bahnhof Weinhübel 2, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39194
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Mergelsberg
- wurde am 01.10.2025 um 12:00 Uhr Friedemann Schulz, Reicke…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1651/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der nevi GmbH, Am Bahnhof Weinhübel 2, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39194
vertreten durch den Geschäftsführer Tim Mergelsberg
- wurde am 01.10.2025 um 12:00 Uhr Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich info@ra-sns.de, Telefax 0351 216 8610 Dresden, Website www.ra-sns.de, Telefon geschäftlich 0351 216 860 Dresden zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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