Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC EVENTS GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 156.607,76 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 832.579,87 EUR zu berücksichtigen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat der Schlussverteilung zugestimmt (§ 196 InsO). Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 13.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis und Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 533/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC EVENTS GmbH & Co. KG, zuletzt geschäftsansässig, An der Heckmühle 3b, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 10485), vertr. d.: 1. G.U.M.-GmbH, (HRB 27635 AG Wiesbaden), Taunusstein, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus-Christian Howaldt, (Geschäf…
10 IN 533/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC EVENTS GmbH & Co. KG, zuletzt geschäftsansässig, An der Heckmühle 3b, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 10485), vertr. d.: 1. G.U.M.-GmbH, (HRB 27635 AG Wiesbaden), Taunusstein, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus-Christian Howaldt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 156.607,76 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 832.579,87 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 533/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC EVENTS GmbH & Co. KG, zuletzt geschäftsansässig, An der Heckmühle 3b, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 10485), vertr. d.: 1. G.U.M.-GmbH, (HRB 27635 AG Wiesbaden), Taunusstein, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus-Christian Howaldt, (Geschäf…
10 IN 533/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC EVENTS GmbH & Co. KG, zuletzt geschäftsansässig, An der Heckmühle 3b, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 10485), vertr. d.: 1. G.U.M.-GmbH, (HRB 27635 AG Wiesbaden), Taunusstein, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Klaus-Christian Howaldt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 13.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 06.08.2026
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