Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
rehwinkel + partner ingenieurgesellschaft für bauwesen und stadtgestaltung mbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hofheimer Str. 27, 65719 Hofheim am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 22499
EUID
DEM1201.HRB22499
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 213/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
03.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die architektonische bzw. städtebauliche Planung und Durchführung von Bauvorhaben jeglicher Art, ihre statische und baukonstruktive Projektierung sowie die technische Vor- und Ausführungsplanung auf den Gebieten der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektro-Technik. Darüber hinaus die wohnungswirtschaftliche Betreuung - technisch und wirtschaftlich - für Vorbereitung und Durchführung von Wohnungs-, Geschäfts- und Gewerbebauvorhaben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der rehwinkel + partner ingenieurgesellschaft für bauwesen und stadtgestaltung mbh ist am 03.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde vom Amtsgericht Wiesbaden zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 213/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des rehwinkel + partner ingenieurgesellschaft für bauwesen und stadtgestaltung mbh, Im Hain 19, 65510 Idstein (AG Frankfurt am Main, HRB 22499), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs.…
10 IN 213/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des rehwinkel + partner ingenieurgesellschaft für bauwesen und stadtgestaltung mbh, Im Hain 19, 65510 Idstein (AG Frankfurt am Main, HRB 22499), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und dem Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 03.08.2026
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