Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Puschalowski Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 1, 66849 Landstuhl
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 31699
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET3403V.HRB31699
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 73/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Depré
Adresse
O 4 13-16, 68161 Mannheim
Telefon
0621/120780
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
30.06.2026
Festsetzung Vergütung und Auslagen
29.07.2026
Zustimmung Schlussverteilung
29.07.2026
Verteilung bekannt gegeben
05.08.2026
Schlusstermin
20.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin in der Firma BauTec Exclusiv GmbH & Co. KG in Landstuhl.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Geschäftstätigkeit
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Zweibrücken hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 30. Juni 2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 30.06.2026 festgelegt wurde. Später erfolgte die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO. Der Schlusstermin …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 30.06.2026 festgelegt wurde. Später erfolgte die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO. Der Schlusstermin sowie der Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 20.09.2026 bestimmt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei die Beträge nicht veröffentlicht werden dürfen. Das Verteilungsverzeichnis wurde niedergelegt. Nach Abzug der Massekosten und Masseschulden stehen 3.012,18 EUR zur Verfügung. Auf die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen in Höhe von 1.108.343,20 EUR entfällt eine Quote von 0,2718 %. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH, Hauptstraße 1, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31699), vertr. d.: Joschua-Hollis Takvorian, Kettelerstraße 45, 67655 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
1 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH, Hauptstraße 1, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31699), vertr. d.: Joschua-Hollis Takvorian, Kettelerstraße 45, 67655 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH, Hauptstraße 1, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31699), vertr. d.: Joschua-Hollis Takvorian, Kettelerstraße 45, 67655 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§…
1 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH, Hauptstraße 1, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31699), vertr. d.: Joschua-Hollis Takvorian, Kettelerstraße 45, 67655 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 20.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH, Hauptstraße 1, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31699), vertr. d.: Joschua-Hollis Takvorian, Kettelerstraße 45, 67655 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt wor…
1 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH, Hauptstraße 1, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31699), vertr. d.: Joschua-Hollis Takvorian, Kettelerstraße 45, 67655 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Zweibrücken eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH, Hauptstraße 1, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31699), vertr. d.: Joschua-Hollis Takvorian, Kettelerstraße 45, 67655 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf…
1 IN 73/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puschalowski Beteiligungs GmbH, Hauptstraße 1, 66849 Landstuhl (AG Zweibrücken, HRB 31699), vertr. d.: Joschua-Hollis Takvorian, Kettelerstraße 45, 67655 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Zweibrücken zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Depré, O 4 13-16, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/120780, Fax: 0621/153800, E-Mail: peter.depre@depre.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Verfügbar sind - nach Abzug der Massekosten und Masseschulden - 3.012,18 EUR.
Auf die angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO, die nach dem Verteilungsverzeichnis 1.108.343,20 EUR betragen, entfällt eine Quote von 0,2718 %.
Amtsgericht Zweibrücken, 05.08.2026
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