In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 24.03.2025 festgelegt ist. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt und ein Schlusstermin für den 27.11.2025 bestimmt, um die Schlussrechnung zu erörtern und über die Restschuldbefreiung der Schuldnerin zu entscheiden. Der verfügbare Massebestand beträgt 49.481,15 EUR (vor Abzug von Kosten und Verbindlichkeiten), während die Insolvenzforderungen in Höhe von 137.25
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH ist am 23.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen ergriffen und Rechtsanwalt Ingo Grünewald als Insolvenzverwalter bestellt worden. Es fanden Forder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH ist am 23.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen ergriffen und Rechtsanwalt Ingo Grünewald als Insolvenzverwalter bestellt worden. Es fanden Forderungsanmeldungen und eine Prüfung statt. Der Schlusstermin war für den 27.11.2025 angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen zu erheben. Die verfügbare Masse belief sich auf 49.481,15 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 137.259,71 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 91/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), ist…
1 IN 91/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), ist am 23.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), …
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 07.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), …
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters als Vorschuss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), …
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cochem, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), …
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Donnerstag, 27.11.2025, 09:20 Uhr, Saal 100 I.OG, Amtsgericht, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung, ggf. der Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), …
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cochem zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Schlossstraße 7, 56856 Zell, Tel.: 06542 181300, Fax: 06542-1813029, E-Mail: Zell@tbs-insolvenzverwalter.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 49.481,15 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 137.259,71 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cochem, 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), …
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cochem eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Dieser Wert beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich pauschal aus § 8 Abs. 3 InsVV (15 % der Regelvergütung im ersten, 10 % im zweiten Jahr).
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), …
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cochem, 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), …
1 IN 91/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QNG - Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH, Motzstraße 3, 10777 Berlin, Geschäftsanschrift: In der Furth 19, 56859 Zell (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 171962 B), vertr. d.: Roland Kölsch, In der Furth 19, 56856 Zell, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cochem eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.06.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung lief vom 05.12.2023 bis 20.12.2023.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 110.901,40 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 07.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.