Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
St. Joseph-Krankenhaus gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kalvarienberg 4, 54595 Prüm
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 31053
EUID
DET2408V.HRB31053
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 71/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 09:30 Uhr
Berichtstermin
11.03.2026 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.03.2026
Prüfungstermin
30.04.2026
Gläubigerversammlung
30.04.2026 , 13:00 Uhr
Prüfungstermin
25.08.2026
Insolvenzplanabstimmung
15.09.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Alten- und Behindertenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wir verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern als katholische Einrichtungen sowie entsprechender Hilfs-, Versorgungs- und Nebenbetriebe einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten, MVZ sowie der Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Außerdem kann sie die Bevölkerung sowohl mit ambulanten Gesundheitsleistungen als auch Leistungen der Pflege, Rehabilitation und Prävention versorgen. Weitere Aufgabe ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den genannten Bereichen. Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, die unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.03.2026 beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist am 11.03.2026 um 13:00 Uhr beim Amtsgericht Bitburg angesetzt. Dieser Termin dient der Entscheidung über die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weiteren Verfahrensfragen. Für das schriftliche Verfahren ist der 30.04.2026 als Stichtag festgelegt, an dem Widersprüche gegen Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Eine weitere Gläubigerversammlung zur Fortsetzung ist für den 30.04.2026 um 13:00 Uhr terminiert.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Bitburg eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Der Rechtsanwalt Jakob Joere…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Bitburg eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Der Rechtsanwalt Jakob Joeres ist als Sachwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 15.03.2026. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung fand am 11.03.2026 statt, in dem unter anderem über die Person des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wurde. Der Stichtag für das schriftliche Prüfungsverfahren ist der 30.04.2026. Zudem wurde ein besonderer Prüfungstermin für den 25.08.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen eingelegt werden können. Eine weitere Gläubigerversammlung zur Fortsetzung des Verfahrens ist für den 30.04.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Jakob Joeres als Sachwalter bestellt ist. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 15.03.2026. Ein Beric…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Jakob Joeres als Sachwalter bestellt ist. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 15.03.2026. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung fand am 11.03.2026 statt. Der Stichtag für das schriftliche Prüfungsverfahren wurde auf den 30.04.2026 festgelegt. Eine weitere Gläubigerversammlung zur Fortsetzung der Verfahrenshandlungen ist für den 30.04.2026 anberaumt. Zudem wurde ein besonderer Prüfungstermin für den 25.08.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen eingelegt werden können. Im weiteren Verfahrensverlauf ist ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan auf den 15.09.2026 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 71/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH, vertr. d.d. GF Michael Joachim Christian Wilke, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm (AG Wittlich, HRB 31053), wird Termin zur Fortsetzung der Gläubigerversammlung auf den 30.04.2026, 13:00 Uhr, Amtsgericht Bitburg, Saal 124, bestimmt.
Amt…
9 IN 71/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH, vertr. d.d. GF Michael Joachim Christian Wilke, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm (AG Wittlich, HRB 31053), wird Termin zur Fortsetzung der Gläubigerversammlung auf den 30.04.2026, 13:00 Uhr, Amtsgericht Bitburg, Saal 124, bestimmt.
Amtsgericht Bitburg, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 71/25 : Über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH, vertr. d.d. GF Michael Joachim Christian Wilke, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm (AG Wittlich, HRB 31053), ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP RAe StB GmbH & Co.KG, Bahnhofsp…
9 IN 71/25 : Über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH, vertr. d.d. GF Michael Joachim Christian Wilke, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm (AG Wittlich, HRB 31053), ist am 01.02.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP RAe StB GmbH & Co.KG, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: trier@dhpg.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.03.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin im mündlichen Verfahren abgehalten:
am: Mittwoch, 11.03.2026, 13:00 Uhr, Gerichtsstraße 2-4, 54634 Bitburg, Saal 124 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO):
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.03.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 71/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH, vertr. d.d. GF Michael Joachim Christian Wilke, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm (AG Wittlich, HRB 31053), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu ber…
9 IN 71/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH, vertr. d.d. GF Michael Joachim Christian Wilke, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm (AG Wittlich, HRB 31053), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bitburg, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 71/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH, vertr. d.d. GF Michael Joachim Christian Wilke, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm (AG Wittlich, HRB 31053), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:…
9 IN 71/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH, vertr. d.d. GF Michael Joachim Christian Wilke, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm (AG Wittlich, HRB 31053), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 15.09.2026, 11:00 Uhr, Saal 128, Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Bitburg, 07.09.2026
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