Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Hessen
Adresse
Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 907
EUID
DEM1305.HRA907
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 6/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.01.2025 , 10:00 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2025
Berichtstermin
24.06.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
25.02.2026
Prüfungstermin
06.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG ist am 01.04.2025 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 13.05.2025. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin findet am 24.06.2025 statt, in der unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Später wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet. Der Stichtag für Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen wurde zunächst auf den 25.02.2026 und später auf den 06.08.2026 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG ist am 01.04.2025 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 15.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Haupt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG ist am 01.04.2025 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 15.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist das Antragsverfahren erledigt. Der gleiche Verwalter ist auch im eröffneten Verfahren bestellt. Eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin ist für den 24.06.2025 anberaumt, in der über die Bestätigung des Verwalters und die Bildung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 13.05.2025. Für nach Ablauf dieser Frist angemeldete Forderungen sind besondere Prüfungstermine im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, deren Stichtage auf den 25.02.2026 und den 06.08.2026 bestimmt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 6/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlich haften…
11 IN 6/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 6/25: Über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlich haftender Gesellschafter), ist a…
11 IN 6/25: Über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 01.04.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverwalter RA.-Ges. mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.05.2025 schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Dienstag, 24.06.2025, 11:00 Uhr, Saal 11, EG, Amtsgerichtsgebäude, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 6/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlich haften…
11 IN 6/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 15/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlic…
11 IN 15/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlich haftender Gesellschafter), ist das Verfahren erledigt durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter der Geschäftsnummer Amtsgericht Bad Hersfeld 11 IN 6/25.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 6/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlich…
11 IN 6/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG, Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 907), vertr. d.: 1. Delbirin Demir, An der Obergeis 13, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Jonas Mathiesen, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 15.01.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverwalter RA.-Ges. mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 15.01.2025
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