Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RA Eigenheim UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neuer Markt 27-29, 42781 Haan
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 27080
EUID
DER1608.HRB27080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 179/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Will
Adresse
Immermannstraße 11, 40210 Düsseldorf
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
19.03.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
15.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Tätigkeit als Bauträger. Die Gesellschaft kann Bauvorhaben, insbesondere Wohn- und Gewerbebauten, im eigenen Namen als Bauherr für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten und durchführen, und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden sowie Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und/oder durchführen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RA Eigenheim UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird eine Gläubigerversammlung für den 19.03.2025 zur Beschlussfassung über einen gerichtlichen Vergleich zwischen der Insolvenzverwalterin und dem Geschäftsführer Herrn Adrian Dworski einberufen. Dieser Vergleich sieht vor, dass Herr Dworski eine Darlehensforderung in Höhe von 32.310,59 EUR an die Masse zahlt; bei Erfüllung bestimmter Auflagen bis zum 30.04.2025 wird der Restbetrag erlassen. Im zweiten Teil der Bekanntmachung wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist auf den 15.05.2025 festgelegt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 179/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27080 eingetragenen RA Eigenheim UG (haftungsbeschränkt), Neuer Markt 27-29, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Adrian Dworski, Christian-Morg…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 179/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27080 eingetragenen RA Eigenheim UG (haftungsbeschränkt), Neuer Markt 27-29, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Adrian Dworski, Christian-Morgenstern-Weg 9a, 42699 Solingen und Herrn Ralf Thilo, Suitbertusweg 1, 42781 Haan
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Will, Immermannstraße 11, 40210 Düsseldorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich der vorsieht, dass Herr Adrian Dworski die Darlehensforderung in Höhe von 32.310,59 EUR an die Masse zu zahlen hat. Zahlt er bis zum 30.04.2025 einen Betrag von 10.000,00 EUR und überlässt er der Insolvenzverwalterin bis zum 07.03.2025 ein vollständiges Vermögensverzeichnis, so wird ihm der Restbetrag erlassen. Von dem Erlass erfasst sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen der Insolvenzverwalterin und Herrn Adrian Dworski aus dem streitgegenständlichen Sachverhalt, seien sie bekannt oder unbekannt, streitgegenständlich oder nicht.bestimmt auf
Mittwoch, 19.03.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 179/19
Amtsgericht Wuppertal, 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 179/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27080 eingetragenen RA Eigenheim UG (haftungsbeschränkt), Neuer Markt 27-29, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Thilo, Suitbertusweg 1, 4…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 179/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27080 eingetragenen RA Eigenheim UG (haftungsbeschränkt), Neuer Markt 27-29, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Thilo, Suitbertusweg 1, 42781 Haan und Herrn Adrian Dworski, Christian-Morgenstern-Weg 9a, 42699 Solingen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 179/19
Amtsgericht Wuppertal, 19.03.2025
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