Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 25434
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Insolvenzprofil
Wuppertaxi GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Innsbrucker Str. 4, 42349 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 25434
EUID
DER1608.HRB25434
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 15/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.01.2025 , 13:50 Uhr
Eröffnung
01.03.2025 , 08:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.04.2025
Berichtstermin
13.05.2025 , 12:00 Uhr
Prüfungstermin
13.05.2025 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- die Beförderung von Personen und Sachgütern mit Taxen, Mietwagen und Kurierfahrzeugen sowie Fahrzeugdienstleistungen, - der Vetrieb und Einbau von Taxiausrüstung und Folienbeschichtung aller Art - der Vertrieb/der Handel von Auto- und Motorradteilen aller Art, - der Reifenhandel und Montage, - der Abschleppservice und Sicherstellungen, - allgemeine Dienstleistungen im Personenbeförderungsbereich, - der An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Anhängern und Nutzfahrzeugen, - Krankenbeförderung aller Art, - Zulassungsdienst.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 01.03.2025 um 08:57 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wuppertaxi GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Die Eröffnung erfolgt auf Anträge der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich werden die Verfahren 505 IN 15/25, 505 IN 301/24 und 505 IN 22/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ernannt worden. Das schuldnerische Unternehmen wird vorläufig fortgeführt. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, einen Insolvenzplan auszuarbeiten. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.04.2025 anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 23.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 13.05.2025 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Wuppertal angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie verschiedene besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wuppertaxi GmbH ist am 01.03.2025 um 08:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich wurden die Verfahren 505 IN 15/25, 505 IN 301/24 und 505 IN 22/25 miteinander verbun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wuppertaxi GmbH ist am 01.03.2025 um 08:57 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich wurden die Verfahren 505 IN 15/25, 505 IN 301/24 und 505 IN 22/25 miteinander verbunden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 13.01.2025 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.04.2025 anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 23.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 13.05.2025 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Wuppertal angesetzt. Der Insolvenzplanverfahren ist beantragt worden, und das schuldnerische Unternehmen wird vorläufig fortgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 15/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 25434 eingetragenen Wuppertaxi GmbH, Innsbrucker Straße 4, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Gregor Fischer, Innsbrucker Str. 4, 42349 Wuppertal
wird w…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 15/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 25434 eingetragenen Wuppertaxi GmbH, Innsbrucker Straße 4, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Gregor Fischer, Innsbrucker Str. 4, 42349 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 08:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 05.12.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 15/25 und 505 IN 301/24 und 505 IN 22/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal, Gläubigerinformationssystem: www.atn-ra.de.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 13.05.2025, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens:
Das schuldnerische Unternehmen wird vorläufig fortgeführt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, einen Insolvenzplan auszuarbeiten (§ 157 InsO),
- Die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters wird erteilt (§§ 160, 162 InsO), insbesondere
- zur freihändigen Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens,
- zur freihändigen Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebes im Ganzen, ggf. an besonders Interessierte,
- zur Führung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert oder zum Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites. Hierzu darf der Insolvenzverwalter Anwaltsverträge schließen, auch mit der Kanzlei ATN Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, an der er als Sozius beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Forderungseinzug sowie die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 15/25
Wuppertal, 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 301/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Wuppertaxi GmbH, Innsbrucker Straße 4, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Gregor Fischer,
ist am 13.01.2025, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufig…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 301/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Wuppertaxi GmbH, Innsbrucker Straße 4, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Gregor Fischer,
ist am 13.01.2025, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 301/24
Amtsgericht Wuppertal, 13.01.2025
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