Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 7302
EUID
DET2214V.HRB7302
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 133/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Obermüller
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Telefon
0228 81000056
E-Mail
Termine & Fristen
Aufhebung Eigenverwaltung
20.02.2024 , 12:00 Uhr
Gläubigerversammlung
05.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Fahrrädern sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH ist eröffnet. Zunächst war die Eigenverwaltung angeordnet, diese ist jedoch mit Beschluss vom 01.11.2023 erfolgt und wurde am 20.02.2024 durch Aufhebung aufgehoben. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Obermüller ernannt worden. Der Schuldnerin ist das Verfügungsverbot über ihr Vermögen auferlegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemeldet, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren ist für den 05.04.2024 anberaumt, um die Möglichkeit der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters zu prüfen. Die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dirk Obermüller sind festgesetzt worden. Der Beschwerdefristbeginn richtet sich nach Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 133/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf (AG Montabaur, HRB 7302), vertreten durch: Madeleine Brüse, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Softwar…
14 IN 133/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf (AG Montabaur, HRB 7302), vertreten durch: Madeleine Brüse, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky, c/o Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Software-Center 5 b, 35037 Marburg, wird heute, am 20.02.2024 um 12.00 Uhr, die durch Beschluss vom 01.11.2023 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228 81000056, Fax: 0228 810000620, E-Mail: rae@dhpg.de, ernannt.
G r ü n d e :
Die Aufhebung ist von der Schuldnerin beantragt worden (§ 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO).
Die durch Beschluss vom 01.11.2023 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung war deshalb aufzuheben. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
A) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter anzumelden
B) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf (AG Montabaur, HRB 7302), vertr. d.: Madeleine Brüse, als GF`in der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, d…
14 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf (AG Montabaur, HRB 7302), vertr. d.: Madeleine Brüse, als GF`in der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Montabaur, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf (AG Montabaur, HRB 7302), vertr. d.: Madeleine Brüse, als GF`in der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlu…
14 IN 133/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf (AG Montabaur, HRB 7302), vertr. d.: Madeleine Brüse, als GF`in der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 05.04.2024.
Tagesordnung :
Möglichkeit der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. 57 InsO
Montabaur, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 133/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf (AG Montabaur, HRB 7302), vertr. d.: Madeleine Birkenheier, Haus Kentrop 8, 59063 Hamm, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalt Dirk Obermüller festgesetzt word…
14 IN 133/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radsportvertrieb Ditmar Bayer GmbH, Zum Acker 1, 56244 Freirachdorf (AG Montabaur, HRB 7302), vertr. d.: Madeleine Birkenheier, Haus Kentrop 8, 59063 Hamm, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalt Dirk Obermüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden.
Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dirk Obermüller wurden festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung des Sachwaltes gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht für die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters gem. InsVV
EUR
Umsatzsteuer iHv 19%
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.12.2024 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütungen und Auslagen.
Die Schuldnervertreterin Frau Birkenheier wurde gehört und mit Schreiben vom 21.01.2025 Einwände erhoben.
Diese Einwände betreffen jedoch weder die Frage der Berechnungsmasse noch sonstige vergütungsrelevante Details.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Tätigkeit des Sachwalters bezieht.
Diese beträgt 1.312.799,64 EUR (381.700,48 € + 931.099,16 €).
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 11.571,07 EUR. Hier wurde bei den Zustellungsauslagen bereits berücksichtigt, dass 10 Zustellungen frei sind.
Die Berechnungsmasse verringerte sich dementsprechend zum Antrag des Sachwalters.
Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.324.370,71 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung eines Insolvenzverwalters in Höhe von EUR.
Dem Sachwalter steht gemäß § 12 Absatz 1 InsVV regelmäßig eine Vergütung in Höhe von 60% der Vergütung eines Insolvenzverwalters zu.
Die Regelvergütung des Sachwalters beträgt somit 60% von € = €
Dem vorläufigen Sachwalter steht kein eigener Vergütungsanspruch zu, sondern dessen Tätigkeit wird durch die Gewährung eines Zuschlags für den Sachwalter in Höhe von 25% der Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Vergütung des Sachwalters erhöht sich beträgt somit um 25% von € = €
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Für die 311 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 24.02.2025
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