Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung von Medizin- und biotechnologischen Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Group DE GmbH ist am 02.02.2024 um 13:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.04.2024 anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 13.05.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde für den Zeitraum bis zum 26.08.2024 angeordnet, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 09.09.2024 bestanden. Eine weitere Anordnung zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (bis zum 13.10.2025) wurde am 19.08.2025 getroffen, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 27.10.2025. Am 22.01.2026 ist ein Beschluss zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters berichtigt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 974/23 R-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893), vertr. d.: Eugen Weinberg, Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 22.01.2026 berichtigt worden.
Der vollständ…
810 IN 974/23 R-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893), vertr. d.: Eugen Weinberg, Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 22.01.2026 berichtigt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
22.01.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 974/23 R-1-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893),
vertreten durch:
Eugen Weinberg, Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
we…
Amtsgericht Frankfurt am Main
22.01.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 974/23 R-1-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893),
vertreten durch:
Eugen Weinberg, Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 25.722,39 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Auslandsbezug die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 5 % auf insgesamt 30 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 974/23 R: In dem Insolvenzverfahren RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893),
vertreten durch:
Eugen Weinberg, (Geschäftsführer), wurde am 02.02.2024 um 13:46 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung …
810 IN 974/23 R: In dem Insolvenzverfahren RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893),
vertreten durch:
Eugen Weinberg, (Geschäftsführer), wurde am 02.02.2024 um 13:46 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 974/23 R-1-1 Am 02.02.2024 um 13:46 Uhr ist das Insolvenzverfahren RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893),
vertreten durch:
Eugen Weinberg, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH,…
810 IN 974/23 R-1-1 Am 02.02.2024 um 13:46 Uhr ist das Insolvenzverfahren RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893),
vertreten durch:
Eugen Weinberg, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 29.04.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 13.05.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 974/23 R-1-1 - In dem Insolvenzverfahren RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893), vertreten durch: Eugen Weinberg, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderunge…
810 IN 974/23 R-1-1 - In dem Insolvenzverfahren RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893), vertreten durch: Eugen Weinberg, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 974/23 R-1-1 In dem Insolvenzverfahren RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893),
vertreten durch:
Eugen Weinberg, Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangi…
810 IN 974/23 R-1-1 In dem Insolvenzverfahren RAM Group DE GmbH, Barckhausenstraße 1, 60325 Frankfurt am Main (AG Kaiserslautern, HRB 31893),
vertreten durch:
Eugen Weinberg, Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.08.2025
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