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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Veranstaltung von Rundfunk, insbesondere von Fernseh- und Radioprogrammen auf der Basis der medienrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer und der Bundesrepublik Deutschland, die Produktion und Herstellung von Rundfunkprogrammen, insbesondere Radio- und Fernsehprogrammen, sowie die Erstellung von Social Media Inhalten, der Erwerb und die Weiterveräußerung von Programmen einschließlich des erforderlichen Lizenzerwerbs bzw. der Lizenzvergabe und die Wahrnehmung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechte, das Angebot von Mediendiensten sowie Marketing und Merchandising und alle mit vorstehenden Gegenständen zusammenhängende Tätigkeiten.
Das Insolvenzverfahren der RheinMain TV GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 01.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, ist bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 14.0elle April 2025 schriftlich anzumelden. Eine Gläubigerversammlung findet am 26.05.2025 statt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen im Zeitraum bis zum 16.03.2026 angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 30.03.2026 bestehen. Der Insolvenzverwalter hat zudem angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der künftigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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