Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rammonat, Joachim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 5651
EUID
DET2210V.HRB5651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cochem
Aktenzeichen
1 IN 31/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Kinn
Rolle
Treuhänder
Adresse
Max-Planck-Straße 12, 54296 Trier
Telefon
0651 9924144
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
20.06.2023
Bestellung Treuhänder
16.02.2024
Restschuldbefreiung
04.06.2025
Ende Abtretungsfrist
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Restschuldbefreiungsverfahren des Joachim Rammonat ist eröffnet. Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 20.06.2023 und endet am 22.06.2026. Durch Beschluss vom 16.02.2024 ist Rechtsanwalt Alexander Kinn zum Treuhänder bestimmt worden. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird. Eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme beträgt 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 31/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Joachim Rammonat, ehemals selbstständig als Inhaber eines Fotogeschäfts unter der Firma Photo Express Cochem GmbH&CoKG, geb. am 29.11.1957, Kirchstraße 4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 5651), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolven…
1 IN 31/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Joachim Rammonat, ehemals selbstständig als Inhaber eines Fotogeschäfts unter der Firma Photo Express Cochem GmbH&CoKG, geb. am 29.11.1957, Kirchstraße 4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 5651), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endet mit dem 22.06.2026. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cochem, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 31/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Joachim Rammonat, ehemals selbstständig als Inhaber eines Fotogeschäfts unter der Firma Photo Express Cochem GmbH&CoKG, geb. am 29.11.1957, Kirchstraße 4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 5651), ist durch Beschluss vom 16.02.2024 Rechtsanwalt Alexander Kinn, Max-Planck-…
1 IN 31/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Joachim Rammonat, ehemals selbstständig als Inhaber eines Fotogeschäfts unter der Firma Photo Express Cochem GmbH&CoKG, geb. am 29.11.1957, Kirchstraße 4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 5651), ist durch Beschluss vom 16.02.2024 Rechtsanwalt Alexander Kinn, Max-Planck-Straße 12, 54296 Trier, Tel.: 0651 9924144, Fax: 0651 9924146, E-Mail: insolvenzen@laub-rechtsanwaelte.de gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 20.06.2023 und endet am 22.06.2026.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 31/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Joachim Rammonat, ehemals selbstständig als Inhaber eines Fotogeschäfts unter der Firma Photo Express Cochem GmbH&CoKG, geb. am 29.11.1957, Kirchstraße 4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 5651), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolven…
1 IN 31/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Joachim Rammonat, ehemals selbstständig als Inhaber eines Fotogeschäfts unter der Firma Photo Express Cochem GmbH&CoKG, geb. am 29.11.1957, Kirchstraße 4, 56812 Cochem (AG Koblenz, HRB 5651), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endet mit dem 22.06.2026. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cochem, 15.06.2026
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