Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rausch Metalltechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206053
EUID
DEP2408.HRB206053
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 86/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2024 , 20:56 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.11.2024
Berichtstermin
29.11.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
29.11.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
19.01.2026
Stichtag Prüfung
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Stanz-, Biege- und Maschinenteilen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH wurde durch das Amtsgericht Gifhorn eingeleitet. Am 03.06.2024 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach bestellt worden. Eine Berichtigung des Beschlusses vom 03.06.2024 erfolgte am 17.06.2024, um die Adresse des gesetzlichen Vertreters Kai Raschper zu korrigieren. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 19.01.2026 bestimmt, der der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für diese Prüfung wurde auf den 03.06.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen die Forderungen eingereicht werden müssen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH wurde am 01.09.2024 durch das Amtsgericht Gifhorn eröffnet. Zuvor war am 03.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Georg Schloenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Herr …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH wurde am 01.09.2024 durch das Amtsgericht Gifhorn eröffnet. Zuvor war am 03.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Georg Schloenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist Herr Schloenbach auch als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.11.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin für die Gläubigerversammlung war am 29.11.2024 vorgesehen. Später wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 19.01.2026 bestimmt, der der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters dient. Zudem wurde ein Stichtag von 03.06.2026 für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen …
35 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
19.01.202…
35 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
19.01.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 86/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: Kai Raschper, Am Hang 4, 38719 Neuwallmoden, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2024 um 20:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragste…
35 IN 86/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: Kai Raschper, Am Hang 4, 38719 Neuwallmoden, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2024 um 20:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach, Schiffgraben 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1233167-0, Fax: 0511 1233167-29 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 03.06.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 86/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.06.2024 berichtigt worden.
Statt Kai Raschper, Am Hang 4,…
35 IN 86/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.06.2024 berichtigt worden.
Statt Kai Raschper, Am Hang 4, 38719 Neuwallmoden muss es richtig heißen: Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Gifhorn, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllu…
35 IN 86/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gifhorn, 05.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 86/24: Über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Georg S…
35 IN 86/24: Über das Vermögen der Rausch Metalltechnik GmbH, Lise-Meitner-Straße 7, 38268 Lengede (AG Hildesheim, HRB 206053), vertr. d.: 1. Kai Raschper, Am Hang 4, 38729 Langelsheim, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Georg Schloenbach, Schiffgraben 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1233167-0, Fax: 0511 1233167-29.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 29.11.2024, 10:00 Uhr, Saal 120, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 02.09.2024
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