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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. AUTOMOTIVE Gifhorn GmbH (früherer Name: SINTEX AUTOMOTIVE GmbH) ist anhängig. Das Amtsgericht Hildesheim (als zuständiges Gericht für die Handelsregisterführung angegeben, bekannt gegeben vom Amtsgericht Gifhorn) hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
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