Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RB-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mainzer Straße 162-168, 67547 Worms
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 48926
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2304V.HRB48926
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
18 IN 108/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn Rechel
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
14.07.2025 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
15.10.2026 , 24:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Erbringen von Maurer-, Hochbau- und Betonarbeiten sowie der Einbau von genormten Fertigteilen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Geschäftstätigkeit
Maurer-, Hochbau- und Betonarbeiten sowie Einbau von genormten Fertigteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB-Bau GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Worms hat das mündliche Verfahren für den Termin der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Die besondere Gläubigerversammlung ist für den 14.07.2025 um 10:00 Uhr im Hauptgebäude des Amtsgerichts Worms angesetzt. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO. Konkret steht die Zustimmung zum Vergleich in der Angelegenheit Anfechtung J. N. Köbig GmbH (LG Mainz, Az.: 2 O 108/24) zur Abstimmung. Der Vergleich sieht die Abgeltung der Ansprüche bei Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 45.000,00 € vor. Die dem Sachverhalt zugrundeliegenden Unterlagen liegen zu Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB-Bau GmbH ist anhängig. Am 14.07.2025 findet eine besondere Gläubigerversammlung statt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient, insbesondere die Zustimmung zu einem Vergleich in der Angelegenheit Anfechtung J. N. K…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB-Bau GmbH ist anhängig. Am 14.07.2025 findet eine besondere Gläubigerversammlung statt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient, insbesondere die Zustimmung zu einem Vergleich in der Angelegenheit Anfechtung J. N. Köbig GmbH. Im weiteren Verfahrensverlauf wird für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen Höhe, Grund oder Rang einer Forderung endet am 15.10.2026. Zudem werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn Rechel festgesetzt. Die Berechnungsmasse beträgt 70.615,30 EUR, woraus sich eine Regelvergütung von 17.693,07 EUR ergibt, die um 30 % erhöht wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
18 IN 108/19
11.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RB-Bau GmbH, Mainzer Straße 162-168, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48926),
vertreten durch:
Antonio Barbic, (Geschäftsführer),
wird das mündliche Verfahren für den Termin der besonderen Gläubigerversammlung…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
18 IN 108/19
11.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RB-Bau GmbH, Mainzer Straße 162-168, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48926),
vertreten durch:
Antonio Barbic, (Geschäftsführer),
wird das mündliche Verfahren für den Termin der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet und Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 14.07.2025, 10:00 Uhr, Saal-Nr. 320,
Hauptgebäude, Hardtgasse 6, 67547 Worms.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zum Vergleich in der Angelegenheit Anfechtung J. N. Köbig GmbH, LG Mainz, Az.: 2 O 108/24 aus der mündlichen Verhandlung vom 06.06.2025 (Abgeltung der Ansprüche bei Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 45.000,00 €).
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Die dem Sachverhalt zugrundeliegenden Unterlagen liegen zu Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
18 IN 108/19
07.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RB-Bau GmbH, Mainzer Straße 162-168, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48926),
vertreten durch:
Antonio Barbic, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das sch…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
18 IN 108/19
07.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RB-Bau GmbH, Mainzer Straße 162-168, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48926),
vertreten durch:
Antonio Barbic, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Donnerstag, den 15.10.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 07.09.2026
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
18 IN 108/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB-Bau GmbH, Mainzer Straße 162-168, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48926), vertr. d.: Antonio Barbic, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn Rechel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die f…
18 IN 108/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RB-Bau GmbH, Mainzer Straße 162-168, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 48926), vertr. d.: Antonio Barbic, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn Rechel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Worms eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 30 % erhöht
EUR
Auslagen
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits entnommener Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 70.615,30 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 17.693,07 EUR.
Es wird ein Gesamtzuschlag in Höhe von 30 % als angemessen und ausreichend gewährt. Es liegen mehrere zuschlagsrelevante Sachverhalte vor (Mehraufwand durch obstruktiven Schuldner, Unterstützung der Aufarbeitung Vermögensverschiebungen/Unterstützung Strafermittlungsbehörden), welche im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Umstände in der beantragten Höhe von 30% gewährt werden.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind antragsgemäß nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Worms, 07.09.2026
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