Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Unverpackt grüner Hase GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Neustraße 88, 54290 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 44669
EUID
DET2408V.HRB44669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 68/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Kinn
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.07.2025
Prüfungstermin
27.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Import, Groß- und Einzelhandel mit Bio-Lebensmitteln sowie deren Weiterverarbeitung; der Import- Groß- und Einzelhandel mit Drogerieartikeln, Geschenkartikeln, Dekorationsartikeln und Textilien, sowie alle weiteren Tätigkeiten, die geeignet sind, dem Geschäftszweck zu dienen und diesen zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt grüner Hase GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für das besondere Prüfungsverfahren ist auf den 10.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt grüner Hase GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Alexander Kinn hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 128.963,28 EUR. Es w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt grüner Hase GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Alexander Kinn hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 128.963,28 EUR. Es wurden Zuschläge für die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Sachverhalte bei 42 Arbeitnehmern (10 %) und für die Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens über fast 21 Wochen (25 %) gewährt. Nach einer Vergleichsrechnung ergibt sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 9,26 %. Im schriftlichen Verfahren wurden Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen angeordnet. Der erste Stichtag wurde auf den 10.07.2025 bestimmt, der zweite auf den 27.08.2026. Widersprüche müssen bis zu diesen Terminen schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt grüner Hase GmbH, Neustraße 88, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44669), vertr. d.: Sebastian Würth, Neustraße 88, 54290 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geände…
23 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt grüner Hase GmbH, Neustraße 88, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44669), vertr. d.: Sebastian Würth, Neustraße 88, 54290 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt grüner Hase GmbH, Neustraße 88, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44669), vertr. d.: Sebastian Würth, Neustraße 88, 54290 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Kinn festgesetzt …
23 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt grüner Hase GmbH, Neustraße 88, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44669), vertr. d.: Sebastian Würth, Neustraße 88, 54290 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Kinn festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.02.2026 und 05.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 128.963,28 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Zuschläge
Gemäß §§ 63 Abs. 1 S. 3 InsO, 3 InsVV wird dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.
Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - IX ZB 10/22).
Unter Berücksichtigung der Umstände im konkreten Einzelfall werden nachfolgende Zuschläge gewährt:
a) Mehr als 20 Arbeitsverhältnisse / Arbeitgeberfunktion
Für den erheblichen Mehraufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters im Rahmen der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Sachverhalte bei 42 Arbeitnehmern wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % als angemessen erachtet.
b) Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmen gem. § 267 HGB
Für den hohen Einsatz des vorläufigen Insolvenzverwalters im Rahmen der Betriebsfortführung über einen Zeitraum von fast 21 Wochen wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % als angemessen erachtet.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 46.222,21 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 9,26 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt grüner Hase GmbH, Neustraße 88, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44669), vertr. d.: Sebastian Würth, Neustraße 88, 54290 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geände…
23 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt grüner Hase GmbH, Neustraße 88, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 44669), vertr. d.: Sebastian Würth, Neustraße 88, 54290 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 04.08.2026
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