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Insolvenzprofil
Real Metallbau GmbH vertr.d.d. GF Ilgin Yilmaz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 9879
EUID
DEM1202.HRB9879
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 55/21 H
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Timm Hartwich
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
10.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Real Metallbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, die gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 23.943,64 EUR. Es wurde eine besondere Gläubigerversammlung angesetzt, deren Stichtag der 10.09.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.000,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 55/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Real Metallbau GmbH vertr.d.d. GF Ilgin Yilmaz, Am Riedborn 39A, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9879), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Timm Hartwich festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die…
61 IN 55/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Real Metallbau GmbH vertr.d.d. GF Ilgin Yilmaz, Am Riedborn 39A, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9879), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Timm Hartwich festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 23.943,64 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 80,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 23 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 26.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 55/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Real Metallbau GmbH vertr.d.d. GF Ilgin Yilmaz, Am Riedborn 39A, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9879), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 10.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich…
61 IN 55/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Real Metallbau GmbH vertr.d.d. GF Ilgin Yilmaz, Am Riedborn 39A, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9879), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 10.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 28.07.2026
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