Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TI Bau GmbH vertr.d.d. GF Iration Tsakalidis
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 13953
EUID
DEM1202.HRB13953
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 50/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2026
Eröffnung
13.08.2026 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.09.2026
Berichtstermin
19.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
19.10.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der TI Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Iration Tsakalidis, hat das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe am 27.05.2026 die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin getroffen. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der TI Bau GmbH ist am 27.05.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 13.08.2026 um 10:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 19.09.2026. Der Berichts- und Prüfungs…
Über das Vermögen der TI Bau GmbH ist am 27.05.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 13.08.2026 um 10:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 19.09.2026. Der Berichts- und Prüfungstermin, der zugleich als Gläubigerversammlung dient, findet am 19.10.2026 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 61 IN 50/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TI Bau GmbH vertr.d.d. GF Iration Tsakalidis, Gluckensteinweg 146, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, vertr. d.: Irantion Tasakalildis, Gluckensteinweg 146, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2026 gegen die Antragsgegnerin die v…
Az.: 61 IN 50/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TI Bau GmbH vertr.d.d. GF Iration Tsakalidis, Gluckensteinweg 146, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, vertr. d.: Irantion Tasakalildis, Gluckensteinweg 146, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 50/26 De: Über das Vermögen der TI Bau GmbH vertr.d.d. GF Iration Tsakalidis, Gluckensteinweg 146, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13953), vertr. d.: Irantion Tasakalildis, Gluckensteinweg 146, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenz…
61 IN 50/26 De: Über das Vermögen der TI Bau GmbH vertr.d.d. GF Iration Tsakalidis, Gluckensteinweg 146, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 13953), vertr. d.: Irantion Tasakalildis, Gluckensteinweg 146, 61350 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 19.09.2026,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichts- und der Prüfungstermin werden gemäß § 29 Abs. 2 InsO verbunden.
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Montag, 19.10.2026, 10:00 Uhr, Zi. E2, EG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und zur Beschlussfassung über:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Schließung des Geschäftsbetriebs,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert abhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder eine Schiedsvertrag zu schließen.
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* § 157 InsO (Unternehmensfortführung oder Stilllegung)
* § 162 InsO (Betriebsveräußerung)
* § 271 InsO (Entscheidung über Eigenverwaltung)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden (Montag, 19.10.2026, 10:00 Uhr, Zi. E2, EG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 14.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.