die Erbringung von Dienst- und sämtlichen sonstigen Verwaltungsleistungen, insbesondere in Form eines Shared Service Center, für die Gesellschaften der real- Unternehmensgruppe, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, insbesondere die Erbringung der folgenden Zentralbereichsfunktionen: Einkauf, Vertrieb, Finanzbuchhaltung, Marketing, Qualitätsmanagement, Controlling, IT, Flotten- und Immobilienmanagement, Personal und Recht.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der real Service und Verwaltungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Im Verfahren sind Rechtsanwälte Wellensiek als Verfahrensbevollmächtigte sowie Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff als Sachwalter tätig. Das Gericht hat zudem die Vergütung für ein Mitglied des Gläubigerausschusses festgesetzt. Es wurden zwei verschiedene Termine für den besonderen Prüfungstermin bzw. Prüfungsstichtag bekanntgegeben: Der 09.02.2026 und der 30.04.2026. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts bereit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 179/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21677 eingetragenen real Service und Verwaltungs GmbH, Dohrweg 25, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Pudzich…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 179/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21677 eingetragenen real Service und Verwaltungs GmbH, Dohrweg 25, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Pudzich, und Herrn Dr. Ulrich Bergmoser, und Herrn Bojan Luncer,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
505 IN 179/23
Amtsgericht Düsseldorf, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 179/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21677 eingetragenen real Service und Verwaltungs GmbH, Dohrweg 25, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Pudzich…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 179/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21677 eingetragenen real Service und Verwaltungs GmbH, Dohrweg 25, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Pudzich, und Herrn Dr. Ulrich Bergmoser, und Herrn Bojan Luncer,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
505 IN 179/23
Amtsgericht Düsseldorf, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 179/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21677 eingetragenen real Service und Verwaltungs GmbH, Dohrweg 25, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Pudzich…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 179/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21677 eingetragenen real Service und Verwaltungs GmbH, Dohrweg 25, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karsten Pudzich, und Herrn Dr. Ulrich Bergmoser, und Herrn Bojan Luncer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Oberlindau 54-56, 60325 Frankfurt
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Straße 4, 80335 München
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Kessels Dohrweg GbR, Lüttelforst 321, 41366 Schwalmtal wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 179/23
Amtsgericht Düsseldorf, 12.04.2024
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