Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12142
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 12142
EUID
DER2713.HRB12142
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 20/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Reinhard Rehkemper
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Kampstraße 25, 33397 Rietberg
Termine & Fristen
Aufhebung
21.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der reco GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Gegen diesen Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung muss schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster eingereicht werden und soll begründet sein. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 20/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 12142 eingetragenen reco GmbH, Linzel 15, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Rehkemper, Kampstraße 25, 33397 Rietberg
wird nach Vollzug der S…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 20/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 12142 eingetragenen reco GmbH, Linzel 15, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhard Rehkemper, Kampstraße 25, 33397 Rietberg
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstraße 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
71 IN 20/17
Amtsgericht Münster, 21.07.2026
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