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Insolvenzprofil
SBS Hummel GmbH
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 9633
EUID
DER2706.HRB9633
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 39/20
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Dirk Winkelhaus
Adresse
Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
Termine & Fristen
Verkündung/Verteilungsanordnung
24.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SBS Hummel GmbH (Aktenzeichen: 85 IN 39/20) die Anordnung einer Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 InsO getroffen. Die Verteilung bezieht sich auf Quoten aus einem parallel laufenden Verfahren über das Vermögen der SBS Hummel GbR (AG Augsburg, 8 IN 191/21), bei dem die Forderung unter der laufenden Nummer 10 angemeldet ist. Der Insolvenzverwalter des Verfahrens ist Rechtsanwalt Dr. Jan-Dirk Winkelhaus. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, welche innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung bei dem Amtsgericht Münster eingelegt werden muss. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 39/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9633 eingetragenen SBS Hummel GmbH, Westladbergen 70, 48369 Saerbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schwenn, Helgolandweg 10, 33334 Gütersl…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 39/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9633 eingetragenen SBS Hummel GmbH, Westladbergen 70, 48369 Saerbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schwenn, Helgolandweg 10, 33334 Gütersloh
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Dirk Winkelhaus, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
wird hinsichtlich der Quotenausschüttung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SBS Hummel GbR (AG Augsburg, 8 IN 191/21), angemeldet unter lfd. Nr. 10,
die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
85 IN 39/20
Amtsgericht Münster, 24.07.2026
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