Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 7281-ehem.
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 7281-ehem.
EUID
DER3208.HRB7281-ehem.
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 147/01
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Uwe Entchelmeier
Adresse
Am Wasserberg 7, 53343 Wachtberg
Termine & Fristen
Aufhebung
13.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REFUGIUM SERVICE Sozial-, Reise-, Seminar GmbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO. Hinsichtlich der Anordnung einer Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Gegen den Beschluss kann jeder, dessen Rechte beeinträchtigt sind, die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG einlegen. Beide Rechtsmittel müssen binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung bei dem zuständigen Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 147/01
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 7281-ehem. AG Königswinter HRB 1216- eingetragenen REFUGIUM SERVICE Sozial-, Reise-, Seminar GmbH, Gräfenhohner Str. 6, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Gesc…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 147/01
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 7281-ehem. AG Königswinter HRB 1216- eingetragenen REFUGIUM SERVICE Sozial-, Reise-, Seminar GmbH, Gräfenhohner Str. 6, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Entchelmeier, Am Wasserberg 7, 53343 Wachtberg
wird aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die Erinnerung muss bei dem Amtsgericht Bonn, die sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Gericht abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
97 IN 147/01
Amtsgericht Bonn, 13.07.2026
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