Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
terrana Bauprojekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pariser Straße 36, 53117 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 10432
EUID
DER3201.HRB10432
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 33/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning May
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Hospitalstraße 2, 53840 Troisdorf
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
07.08.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Projektentwicklung, Planung und Errichtung von gewerblichen Immobilienobjekten sowie der An- und Verkauf und die Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der terrana Bauprojekt GmbH angeordnet, dass der anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet. Für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO wurde ein Termin bestimmt. Gegenstand der Beschlussfassung ist der Abschluss eines Vergleiches zwischen der terrana Bauprojekt GmbH mit Frau Inkrid Scheithauer sowie der Nettekoven Haus & Grund GmbH & Co. KG über diverse geltend gemachte Anfechtungsansprüche. Die Gläubigerversammlung findet am 07.08.2026 statt. Nimmt an der Versammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der terrana Bauprojekt GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Henning May zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung bestimmter Forderungen umfasst. Für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der terrana Bauprojekt GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Henning May zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung bestimmter Forderungen umfasst. Für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Vergleiches bezüglich Anfechtungsansprüche wurde ein Termin für den 07.08.2026 anberaumt. Zudem sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 21.09.2026, bis zu dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 10432 eingetragenen terrana Bauprojekt GmbH, Pariser Str. 36, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Nettekoven, Zedernweg 5, 53340 Meckenheim
Verfah…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 10432 eingetragenen terrana Bauprojekt GmbH, Pariser Str. 36, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Nettekoven, Zedernweg 5, 53340 Meckenheim
Verfahrensbevollmächtigte:
DHPG RA.e Obermüller, Rohde & Partner mbB, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleiches zwischen der terrana Bauprojekt GmbH mit Frau Inkrid Scheithauer sowie der Nettekoven Haus & Grund GmbH & Co. KG über diverse geltend gemachte Anfechtungsansprüche
bestimmt auf
Freitag, 07.08.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
99 IN 33/22
Amtsgericht Bonn, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 10432 eingetragenen terrana Bauprojekt GmbH, Pariser Str. 36, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Andreas Nettekoven, Zedernweg 5, 53340 Meckenheim
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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 10432 eingetragenen terrana Bauprojekt GmbH, Pariser Str. 36, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Andreas Nettekoven, Zedernweg 5, 53340 Meckenheim
wird Rechtsanwalt Henning May, Hospitalstraße 2, 53840 Troisdorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungen mir der lfd. Nr. 0/37, 0/38 und 0/39, jeweils angmeldet durch den Insolvenzverwalter Markus Lehmkühler. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
99 IN 33/22
Amtsgericht Bonn, 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 10432 eingetragenen terrana Bauprojekt GmbH, Pariser Str. 36, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Andreas Nettekoven, Zedernweg 5, 53340 Meckenheim
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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 10432 eingetragenen terrana Bauprojekt GmbH, Pariser Str. 36, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Andreas Nettekoven, Zedernweg 5, 53340 Meckenheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 33/22
Amtsgericht Bonn, 04.08.2026
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