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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rehn UG (haftungsbeschränkt), Elbestraße 33, 60329 Frankfurt am Main, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die entsprechenden Unterlagen sind bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht ausgelegt. Ein Widerspruch gegen diese Forderungen kann schriftlich bis zum 02.03.2026 erklärt werden. Zudem ist ein Termin zur Gläubigerversammlung für Mittwoch, den 20.08.2025, um 11:00 Uhr im Amtsgericht Darmstadt (Zimmer 4.307) bestimmt. Auf der Tagesordnung steht die Erteilung der Zustimmung, Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer und deren Gesellschafter nicht weiter zu verfolgen und insbesondere keinen Insolvenzantrag über dessen Vermögen zu stellen.
Originalbekanntmachung
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