Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Reimer OPV-Service GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRA 3928
EUID
DER3103.HRA3928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 41/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg
Adresse
Lagerstr. 3 a, 52351 Düren
Telefon
02421/990090
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2025 , 07:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.06.2025
Berichtstermin
03.07.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
03.07.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reimer OPV-Service GmbH & Co. KG ist am 01.05.2025 um 07:53 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 13.02.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 12.06.2025. Am 13.06.2025 ist bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.05.2025 ist am 12.06.2025 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt worden, dass die korrekte Handelsregisternummer HRA 3938 lautet. Der Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich des Berichts- und Prüfungstermins, ist am 03.07.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 41/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3928 eingetragenen Reimer OPV-Service GmbH & Co. KG, Josef-Schregel-Str. 26, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 41/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3928 eingetragenen Reimer OPV-Service GmbH & Co. KG, Josef-Schregel-Str. 26, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8884 eingetragene Reimer Verwaltungs GmbH, Josef-Schregel-Str. 26, 52349 Düren, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Reimund Reimer und Frau Elisabeth Reimer,
werden die bisherigen Beschlüsse des Gerichts im Eröffnungsverfahren, insbesondere der Eröffnungsbeschluss vom 01.05.2025, gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Handelsregisternummer der Schuldnerin HRA 3938 lautet (nicht: 3928).
Aachen, 12.06.2025
Amtsgericht
Dr. Fuchs
Direktor des Amtsgerichts
91 IN 41/25
Amtsgericht Aachen, 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 41/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3928 eingetragenen Reimer OPV-Service GmbH & Co. KG, Josef-Schregel-Str. 26, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 41/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3928 eingetragenen Reimer OPV-Service GmbH & Co. KG, Josef-Schregel-Str. 26, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8884 eingetragene Reimer Verwaltungs GmbH, Josef-Schregel-Str. 26, 52349 Düren, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Reimund Reimer und Frau Elisabeth Reimer,
ist am 13.06.2025 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
91 IN 41/25
Amtsgericht Aachen, 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 41/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3928 eingetragenen Reimer OPV-Service GmbH & Co. KG, Josef-Schregel-Str. 26, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts D…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 41/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3928 eingetragenen Reimer OPV-Service GmbH & Co. KG, Josef-Schregel-Str. 26, 52349 Düren, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8884 eingetragene Reimer Verwaltungs GmbH, Josef-Schregel-Str. 26, 52349 Düren, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Reimund Reimer und Frau Elisabeth Reimer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2025, um 07:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Lagerstr. 3 a, 52351 Düren, Telefon: 02421/990090, Fax: 02421990091.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 03.07.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.404 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 41/25
Amtsgericht Aachen, 01.05.2025
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