Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tennisclub Wolfsburg 2012 e. V. wurde durch den Antrag auf Eröffnung eingeleitet. Am 30.04.2024 hat das Amtsgericht Wolfsburg im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet und Rechtsanwalt Martin Gehlen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Schuldners sind seither nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen nachträglich angemeldet bzw. Änderungen bereits angemeldeter Forderungen vorgenommen. Die Prüfung dieser Forderungen ist für den 17.07.2025 angesetzt. Gegen die Forderungen kann bis drei Werktage vor diesem Termin Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tennisclub Wolfsburg 2012 e. V., Röntgenstr. 2, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, VR 201017), vertr. d.: 1. Klaus Brehmer, Bärenwinkel 32, 38444 Wolfsburg, (Vorsitzender), 2. Dr. Kristian Ehinger, Am Wiesengrund 55, 38446 Wolfsburg, (Vorsitzender…
Geschäfts-Nr. 25 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tennisclub Wolfsburg 2012 e. V., Röntgenstr. 2, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, VR 201017), vertr. d.: 1. Klaus Brehmer, Bärenwinkel 32, 38444 Wolfsburg, (Vorsitzender), 2. Dr. Kristian Ehinger, Am Wiesengrund 55, 38446 Wolfsburg, (Vorsitzender), 3. Bix Penner, Planckstr. 10, 38440 Wolfsburg, (Vorstand), werden die bis zum 05.06.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 17.07.2025 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 05.06.2025
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25 IN 55/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Tennisclub Wolfsburg 2012 e. V., Röntgenstr. 2, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, VR 201017), vertr. d.: 1. Klaus Brehmer, Bärenwinkel 32, 38444 Wolfsburg, (Vorsitzender), 2. Dr. Kristian Ehinger, Am Wiesengrund 55, 38446 Wolfsburg, 3. Bix Penner, Plan…
25 IN 55/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Tennisclub Wolfsburg 2012 e. V., Röntgenstr. 2, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, VR 201017), vertr. d.: 1. Klaus Brehmer, Bärenwinkel 32, 38444 Wolfsburg, (Vorsitzender), 2. Dr. Kristian Ehinger, Am Wiesengrund 55, 38446 Wolfsburg, 3. Bix Penner, Planckstr. 10, 38440 Wolfsburg, ist am 30.04.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Gehlen, Willmer Köster Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrich-Wilhelm-Str. 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/129 253-0, Fax: 0531/129 253-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 30.04.2024
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25 IN 55/24: Über das Vermögen des Tennisclub Wolfsburg 2012 e. V., Röntgenstr. 2, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, VR 201017), vertr. d.: 1. Klaus Brehmer, Bärenwinkel 32, 38444 Wolfsburg, (Vorsitzender), 2. Dr. Kristian Ehinger, Am Wiesengrund 55, 38446 Wolfsburg, (Vorsitzender), 3. Bix Penner, Planckstr. 10, 38440 …
25 IN 55/24: Über das Vermögen des Tennisclub Wolfsburg 2012 e. V., Röntgenstr. 2, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, VR 201017), vertr. d.: 1. Klaus Brehmer, Bärenwinkel 32, 38444 Wolfsburg, (Vorsitzender), 2. Dr. Kristian Ehinger, Am Wiesengrund 55, 38446 Wolfsburg, (Vorsitzender), 3. Bix Penner, Planckstr. 10, 38440 Wolfsburg, (Vorstand), ist am 01.10.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Gehlen, Willmer Köster Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrich-Wilhelm-Str. 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/129 253-0, Fax: 0531/129 253-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.12.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.10.2024
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