Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reline Newmedia GmbH ist anhängig. Der Schuldner hat seinen Sitz in Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 192788 eingetragen. Mit Antrag vom 03.08.2026 hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 11 InsVV sowie die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer beantragt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reline Newmedia GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 03.08.2026 die Festsetzung seiner Vergütung gemäß § 11 InsVV beantragt. Am 15.09.2026 folgte ein Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gemäß § 2 InsVV. Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Besc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reline Newmedia GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 03.08.2026 die Festsetzung seiner Vergütung gemäß § 11 InsVV beantragt. Am 15.09.2026 folgte ein Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gemäß § 2 InsVV. Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 22.09.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini festgesetzt; die Beträge sind nicht öffentlich bekannt gegeben worden. Im selben Verfahrensschritt wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 48-54) bis zum 22.09.2026 geprüft. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 13.10.2026 eingeräumt, um den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36r IN 6183/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reline Newmedia GmbH, Hauptstraße 136, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Nad
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192788
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 03.08.2026…
36r IN 6183/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reline Newmedia GmbH, Hauptstraße 136, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Nad
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192788
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 03.08.2026 die Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36r IN 6183/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reline Newmedia GmbH, Hauptstraße 136, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Nad
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192788
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 15.09.2026…
36r IN 6183/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reline Newmedia GmbH, Hauptstraße 136, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Nad
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192788
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 15.09.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 4 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36r IN 6183/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reline Newmedia GmbH, Hauptstraße 136, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Nad
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192788
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des I…
36r IN 6183/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reline Newmedia GmbH, Hauptstraße 136, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Nad
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192788
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 03.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36r IN 6183/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reline Newmedia GmbH, Hauptstraße 136, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Nad
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192788
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 22.09.2026 nachträglich angem…
36r IN 6183/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reline Newmedia GmbH, Hauptstraße 136, 10827 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Nad
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 192788
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1. Die Prüfung der bis 22.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 48 - 54 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2026
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