Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
REM Real Estate Management Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 23276
EUID
DEU1308.HRB23276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 903/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Adalbert Schmidt
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Beschluss
23.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Leipzig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der REM Real Estate Management Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Adalbert Schmidt, mit Beschluss vom 23.07.2026 mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 903/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der REM Real Estate Management Verwaltungs GmbH, Jacobstraße 11, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23276
vertreten durch den Geschäftsführer Adalbert Schmidt
- wurde der Antrag auf Eröffnung d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 903/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der REM Real Estate Management Verwaltungs GmbH, Jacobstraße 11, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23276
vertreten durch den Geschäftsführer Adalbert Schmidt
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 23.07.2026 mangels Masse abgewiesen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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