Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Remmert Erschließungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Gliesmaroder Straße 7/8, 38106 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 3664
EUID
DEP1103.HRB3664
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 272/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
23.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, Entwicklung und Betreuung von Bauprojekten aller Art einschließlich der Erschließung von Bauland und sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Ingenieurleistungen sowie des An- und Verkaufs von Immobilien sowie die Erstellung von Bauwerken jeglicher Art. Ferner tritt die Gesellschaft als Vermittlerin zwischen Verkäufern und Käufern von Rohöl und anderen Ölderivaten, Gas und Liquidgas auf, um aus diesen Vermittlungen Provisionen zu generieren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Remmert Erschließungsgesellschaft mbH ist am 23.02.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 272/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Remmert Erschließungsgesellschaft mbH, Gliesmaroder Straße 8, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 3664), vertr. d.: Ronja Ochsendorf, Alte Landwehr 4, 38114 Braunschweig, (Gesellschafterin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
275 IN 272/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Remmert Erschließungsgesellschaft mbH, Gliesmaroder Straße 8, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 3664), vertr. d.: Ronja Ochsendorf, Alte Landwehr 4, 38114 Braunschweig, (Gesellschafterin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Braunschweig eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.02.2026
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