Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Moog Elektrotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Schiffels 12, 55491 Büchenbeuren
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 20310
EUID
DET2101V.HRB20310
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 78/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.03.2026
Schlusstermin
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Elektroinstallationen, Hausgerätetechnik und Industriemontage.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moog Elektrotechnik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald ist bestellt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach festgesetzt worden. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 18.03.2026. Der Stichtag für die Schlussverteilung ist auf den 24.06.2026 bestimmt worden. Zu diesem Termin sind die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf der Tagesordnung. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 35.772,95 EUR zur Verfügung, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 292.680,10 EUR zu berücksichtigen sind. Die Schlussverteilung soll gemäß § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 78/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moog Elektrotechnik GmbH, Im Schiffels 12, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 20310), vertr. d.: Kai Herrmann, Hauptstr. 51a, 55487 Sohren, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts fest…
3 IN 78/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moog Elektrotechnik GmbH, Im Schiffels 12, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 20310), vertr. d.: Kai Herrmann, Hauptstr. 51a, 55487 Sohren, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 3 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagen durch Auftrag gem. § 8 III InsO
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 127.211,72 Euro berücksichtigt.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden keine geltend gemacht.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Die Auslagen für die übertragene Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO wurde antragsgemäß zugesetzt.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 78/21 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moog Elektrotechnik GmbH, Im Schiffels 12, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 20310), vertr. d.: Kai Herrmann, Hauptstr. 51a, 55487 Sohren, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verf…
3 IN 78/21 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moog Elektrotechnik GmbH, Im Schiffels 12, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 20310), vertr. d.: Kai Herrmann, Hauptstr. 51a, 55487 Sohren, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 78/21 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moog Elektrotechnik GmbH, Im Schiffels 12, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 20310), vertr. d.: Kai Herrmann, Hauptstraße 6, 55758 Asbach, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchg…
3 IN 78/21 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moog Elektrotechnik GmbH, Im Schiffels 12, 55491 Büchenbeuren (AG Bad Kreuznach, HRB 20310), vertr. d.: Kai Herrmann, Hauptstraße 6, 55758 Asbach, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 24.06.2026 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 3 IN 78/21 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moog Elektrotechnik GmbH, Im
Schiffels 12, 55491 Büchenbeuren, teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem.
§ 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen
voraussichtlich Mittel in Höhe von 35…
- 3 IN 78/21 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moog Elektrotechnik GmbH, Im
Schiffels 12, 55491 Büchenbeuren, teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem.
§ 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen
voraussichtlich Mittel in Höhe von 35.772,95 EUR zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in
Höhe von 292.680,10 EUR zu berücksichtigen.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Bad Kreuznach zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§
189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Bad Kreuznach, den 21.05.2026
- 3 IN 78/21 -
Amtsgericht Bad Kreuznach, 21.05.2026
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