Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RheinBerg Solar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef-Aegidienberg
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 15548
EUID
DER3208.HRB15548
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 84/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Merten
Adresse
Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef
Termine & Fristen
Eröffnung
09.08.2024 , 11:40 Uhr
Prüfungstermin
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Durchführung von Photovoltaik-Projekten, die Vermarktung von Energieprodukten, Energiegutachten und nachhaltigen Energielösungen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, welche geeignet sind, diesen Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesen zu übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RheinBerg Solar GmbH die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 26.06.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn niedergelegt. Gegen den Beschluss steht jedem Beteiligten, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RheinBerg Solar GmbH ist am 09.08.2024 um 11:40 Uhr durch das Amtsgericht Bonn eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung einer strengen Verfügungsbeschränkung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sowie ein Zahlungs- un…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RheinBerg Solar GmbH ist am 09.08.2024 um 11:40 Uhr durch das Amtsgericht Bonn eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung einer strengen Verfügungsbeschränkung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sowie ein Zahlungs- und Vollstreckungsverbot für Drittschuldner. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Merten bestellt worden. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 26.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13, 53578 Wi…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13, 53578 Windhagen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 84/24
Amtsgericht Bonn, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13, 53578 Windhagen
Geschäftszweig: Planung und Durchführung von Photovoltaik-Projekten, die Vermarktung von Energieprodukten, Energiegutachten und nachhaltige Energielösungen
ist am 09.08.2024, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 84/24
Amtsgericht Bonn, 09.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13, 53578 Wi…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13, 53578 Windhagen
ist am 06.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
97 IN 84/24
Amtsgericht Bonn, 08.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13, 53578 Wi…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13, 53578 Windhagen
wird der Beschluss vom 01.11.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit bzw Unvollständigkeit wie folgt berichtigt, dass
Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Folgende Termine werden berichtigt:
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.12.2024 anzumelden.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 31.01.2025.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.01.2025 niedergelegt.
97 IN 84/24
Amtsgericht Bonn, 01.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13, 53578 Windhagen
Geschäftszweig: Pl…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 84/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15548 eingetragenen RheinBerg Solar GmbH, Rottbitzer Straße 26 a, 53604 Bad Honnef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nils Weßel, Wiesengrund 13, 53578 Windhagen
Geschäftszweig: Planung und Durchführung von Photovoltaik-Projekten, die Vermarktung von Energieprodukten, Energiegutachten und nachhaltige Energielösungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2024, um 17:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerinsowie eines später eingegangenen weiteren Gläubigerantrags.
Zugleich werden die Verfahren 97 IN 84/24 und 97 IN 124/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 07.06.2024 bei Gericht eingegangen.
Z. Insolvenzverw. wird ernannt .
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO b. Insolvenzverw. anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, d. Insolvenzverw. unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an d. Insolvenzverw..
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts d. Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Freitag, 10.01.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person d. Insolvenzverw.,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 24.02.2025.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Der/Die Insolvenzverwalter/in wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 84/24
Amtsgericht Bonn, 01.11.2024
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