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Die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei der RheinKulinarik GmbH & Co. KG.
Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RheinKulinarik Verwaltungs GmbH den Eröffnungsbeschluss vom 20.11.2023 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenerbarer Unrichtigkeit berichtigt. Die Berichtigung betrifft die korrekte Bezeichnung der Schuldnerin als RheinKulinarik Verwaltungs GmbH. Das Verfahren ist eröffnet.
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