Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
53 Cocktailbar & Lounge GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rheingasse 2, 53113 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 26621
EUID
DER3201.HRB26621
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 137/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Benno Goost
Adresse
Wilhelmstr. 23a, 53111 Bonn
Telefon
0228/92983045
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.01.2024 , 11:17 Uhr
Eröffnung
20.02.2024 , 10:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.04.2024
Prüfungstermin
17.05.2024
Prüfungstermin
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Schank- und Speisewirtschaft in der Betriebsart einer Shisha-Bar.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 53 Cocktailbar & Lounge GmbH ist am 20.02.2024 um 10:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 02.11.2023 von einer Gläubigerin gestellt. Vor der Eröffnung sind am 22.01.2024 um 11:17 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Benno Goost zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Benno Goost ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 01.04.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 17.05.2024 statt. Eine weitere Bekanntmachung vom 26.05.2026 ordnet die schriftliche Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen an, wobei der entsprechende Prüfungsstichtag auf den 07.07.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26621 eingetragenen 53 Cocktailbar & Lounge GmbH, Rheingasse 2, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mehmet Besir, Pariser Straße 31, 5311…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26621 eingetragenen 53 Cocktailbar & Lounge GmbH, Rheingasse 2, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mehmet Besir, Pariser Straße 31, 53117 Bonn und Herrn Ignazio Daniele Floridia, Hugo-Preuss-Straße 5, 51067 Köln
Geschäftszweig: Schank- und Speisewirtschaft in der Betriebsart einer Shisha-Bar
ist am 22.01.2024, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Benno Goost, Wilhelmstr. 23a, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 137/23
Amtsgericht Bonn, 22.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 137/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26621 eingetragenen 53 Cocktailbar & Lounge GmbH, Rheingasse 2, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mehmet Besir, Pariser Straße 31, 53117 Bonn und Herrn Ignazio Daniele Flo…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 137/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26621 eingetragenen 53 Cocktailbar & Lounge GmbH, Rheingasse 2, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mehmet Besir, Pariser Straße 31, 53117 Bonn und Herrn Ignazio Daniele Floridia, Hugo-Preuss-Straße 5, 51067 Köln
Geschäftszweig: Schank- und Speisewirtschaft in der Betriebsart einer Shisha-Bar
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.02.2024, um 10:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Benno Goost, Wilhelmstr. 23a, 53111 Bonn, Telefon: 0228/92983045, Fax: 022892982766.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.05.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 137/23
Bonn, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 137/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26621 eingetragenen 53 Cocktailbar & Lounge GmbH, Rheingasse 2, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mehmet Besir, Pariser Straße 31, 53117 Bonn und…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 137/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26621 eingetragenen 53 Cocktailbar & Lounge GmbH, Rheingasse 2, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mehmet Besir, Pariser Straße 31, 53117 Bonn und Herrn Ignazio Daniele Floridia, Hugo-Preuss-Straße 5, 51067 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
96 IN 137/23
Amtsgericht Bonn, 26.05.2026
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