Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 10329
EUID
DEM1406.HRB10329
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 85/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sören Mahr
Adresse
Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg
Telefon
06471/51663-10
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
11.02.2026
Einstellung
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Hausmeister-Tätigkeiten, Gebäude- und Grünpflege sowie die Ausführung von Reparaturen an und in Gebäuden.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt) ist die vorläufige Verwaltung seit dem 07.09.2021 angeordnet worden und hat bis zum 09.02.2022 gedauert. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören Mahr hat am 05.03.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen sowie künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verlauf wurde das Verteilungsverzeichnis niedergelegt, wobei ein verfügbarer Massebestand von 2.843,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten und Verbindlichkeiten festgestellt ist; die Summe der festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 42.390,47 EUR bei 6 angemeldeten Gläubigern. Die Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist auf den 11.02.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Gießen geführt. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, wobei Rechtsanwalt Sören Mahr als vorläufiger Verwalter tätig war und dessen Vergütung festgesetzt wurde. Später ist Rechtsanwalt Sören Mahr …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Gießen geführt. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, wobei Rechtsanwalt Sören Mahr als vorläufiger Verwalter tätig war und dessen Vergütung festgesetzt wurde. Später ist Rechtsanwalt Sören Mahr als Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Verlauf des Verfahrens hat der Schuldner angezeigt, dass die Masse zur Deckung der Kosten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Es wurden Forderungen angemeldet und geprüft; für nachträglich angemeldete Forderungen wurde ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter hat das Verteilungsverzeichnis niedergelegt und den verfügbaren Massebestand sowie die Summe der Insolvenzforderungen gemeldet. Dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens ist zugestimmt worden, wobei der Schlusstermin auf den 11.02.2026 bestimmt wurde. Das Verfahren ist am 07.07.2026 mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
1. Roman Letko, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver H…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
1. Roman Letko, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver Hezel, Neuenberger Straße 24a, 36041 Fulda,
wird
der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 11.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge nach § 207 Abs. 2 InsO hinsichtlich des Antrags des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 …
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören Mahr, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/51663-10, Fax: 06471/51663-90, E-Mail: s.mahr@westhelleundpartner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 03.11.2025.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 07.09.2021 angeordnet und hat bis zum 09.02.2022 angedauert. Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.
Vergütung, §§ 10, 2 InsVV:
Ein vorläufiger Verwalter hat wegen § 10 InsVV mindestens Anspruch auf die ungekürzte Mindestvergütung des § 2 Abs. 2 InsVV, mithin EUR.
Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung beträgt, mithin EUR.
Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 16.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
1. Roman Letko, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver H…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
1. Roman Letko, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver Hezel, Neuenberger Straße 24a, 36041 Fulda,
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören Mahr, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/51663-10, Fax: 06471/51663-90, E-Mail: s.mahr@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 2.843,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 42.390,47 EUR.
Gießen, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
Dem Insolven…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören Mahr, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/51663-10, Fax: 06471/51663-90, E-Mail: s.mahr@westhelleundpartner.eu wird die Entnahme des Betrags aus der Masse gestattet.
G r ü n d e:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 3.225,11 EUR ausgegangen. Gemäß § 2 Abs. 1 InsVV würde sich daraus eine Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR ergeben.
Nach § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.400,00 EUR betragen. Diese Vergütung erhöht sich, wenn mehr als 10 Gläubiger angemeldet haben um je 210,00 Euro je angefangene 5 Gläubiger. Sollten mehr als 30 Gläubiger angemeldet haben, erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger ab dem 31. Gläubiger um 140,00 Euro. In diesem Verfahren haben 6 Gläubiger ihre Forderung angemeldet.
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15 % der Vergütung für das erste Jahr und jeweils 10 % für jedes weitere begonnene Jahr beträgt. Die Pauschale darf maximal jedoch 350,- EUR je begonnenen Monat bzw. 30 % der Regelvergütung betragen.
30% der Vergütung für mehr als 2 angefangene Jahre ergeben EUR.
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Die Vergütung nebst Auslagen war wie beantragt festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 16.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 05.03.2025,…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 05.03.2025, bei Gericht eingegangen am 05.03.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gießen, 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 24.04.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen ge…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
Roman Letko, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 24.04.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 26.05.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 24.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
1. Roman Letko, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver Heze…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 85/21:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RL Facility Management UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 40, 36110 Schlitz (AG Gießen , HRB 10329),
vertreten durch:
1. Roman Letko, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Oliver Hezel, Neuenberger Straße 24a, 36041 Fulda,
ist am 07.07.2026 gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Amtsgericht Gießen, 07.07.2026
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