Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bergstiftsgasse 32, 09599 Freiberg
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 35157
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DEU1206.HRB35157
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
220 IN 2082/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
21.02.2025 , 16:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.04.2025
Widerspruchsfrist
21.05.2025
Schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet
01.09.2026
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen
07.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bau- und Hausmeisterservice, wie z.B. Winterdienst, Mauern, Putzen, Trockenbau, Straßen- und Wegebau, Fliesen-, Platten- , Mosaik- und Estrichleger etc.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Geschäftstätigkeit
Bau- und Hausmeisterservice mit Schwerpunkt auf Trockenbau, Fliesen- und Estricharbeiten sowie Straßen- und Wegebau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 21.02.2025 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nicolas Rebel bestellt worden, der mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.04.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin wird nicht durchgeführt. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 21.05.2025 bei dem Gericht einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.02.2025 um 16:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nicolas Rebel bestellt worden, der mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger wurd…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.02.2025 um 16:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nicolas Rebel bestellt worden, der mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 21.05.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. In einer späteren Bekanntmachung vom 01.09.2026 wird für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe und den Grund dieser Forderungen kann bis zum 07.10.2026 widersprochen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 2082/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF René Müller, Bergstiftsgasse 32, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz, HRB 35157
ergeht am 21.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermöge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 2082/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF René Müller, Bergstiftsgasse 32, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz, HRB 35157
ergeht am 21.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Bau- und Hausmeistertätigkeiten) wird am 21.02.2025 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Nicolas Rebel
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Website: inso.whitecase.com
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 09.04.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.05.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 2082/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Bergstiftsgasse 32, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35157
vertreten durch den Geschäftsführer René Müller
ergeht am 01.09.2026 nachfolgen…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 2082/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Bergstiftsgasse 32, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35157
vertreten durch den Geschäftsführer René Müller
ergeht am 01.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
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