Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 708372
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Insolvenzprofil
RMC Vertriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ellenrieder Straße 35, 77743 Neuried
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 708372
EUID
DEB8536.HRB708372
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
30 IN 481/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
29.07.2024
Festsetzung Vergütung
29.07.2024
Einstellungstermin / Einwendungsfrist
19.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Großhandel im Bereich Spielwaren, Modellbahn, Automodelle und Modellbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMC Vertriebs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird die Prüfung der bis zum 30.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 12) im schriftlichen Verfahren verkündet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, der Forderungsanmeldung bis zum 29.07.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung wird die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Fricka Poetzl als vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß Antrag vom 09.07.2024 basierend auf einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert. Die Vergütung beträgt 25 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO, die Auslagen werden mit einer Pauschale von 15 % der Vergütung gemäß § 8 Abs. 3 InsVV angesetzt. Die Entnahme aus der Insolvenzmasse wird gestattet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMC Vertriebs GmbH, Neuried, ist beim Amtsgericht Offenburg anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird die Prüfung der bis zum 30.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 12) im schriftlichen Verfahren bekannt gegeben. Bete…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMC Vertriebs GmbH, Neuried, ist beim Amtsgericht Offenburg anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird die Prüfung der bis zum 30.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 12) im schriftlichen Verfahren bekannt gegeben. Beteiligte haben die Möglichkeit, der Forderungsanmeldung bis zum 29.07.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung wird die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Fricka Poetzl als vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß Antrag vom 09.07.2024 basierend auf einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert. Die Vergütung beträgt 25 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Als Auslagen wird eine Pauschale von 15 % der Vergütung gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Die Entnahme aus der Insolvenzmasse wird gestattet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMC Vertriebs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 10.06.2024 wird die Prüfung der bis zum 30.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMC Vertriebs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 10.06.2024 wird die Prüfung der bis zum 30.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 12) im schriftlichen Verfahren angekündigt. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, der Forderungsanmeldung bis zum 29.07.2024 schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 29.07.2024 wird die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Fricka Poetzl als vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß Antrag vom 09.07.2024 basierend auf einem Vermögenswert von 25 % der Regelvergütung sowie einer Pauschale für Auslagen in Höhe von 15 % der Vergütung. Die Entnahme aus der Insolvenzmasse wird gestattet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMC Vertriebs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg ist. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 10.06.2024 wird die Prüfung der bis zum 30.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMC Vertriebs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg ist. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 10.06.2024 wird die Prüfung der bis zum 30.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 12) im schriftlichen Verfahren angekündigt. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, der Forderungsanmeldung bis zum 29.07.2024 schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 29.07.2024 wird die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Fricka Poetzl, die als vorläufige Insolvenzverwalterin tätig ist, festgesetzt. Die Vergütung beträgt 25 % der Regelvergütung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO, basierend auf einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert. Die Auslagen werden mit einer Pauschale von 15 % der Vergütung gemäß § 8 Abs. 3 InsVV angesetzt. Die Entnahme aus der Insolvenzmasse wird gestattet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMC Vertriebs GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft; die Frist zum Widerspruch gegen festgestellte Forderungen endete am 29.07.2024. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Fr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMC Vertriebs GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft; die Frist zum Widerspruch gegen festgestellte Forderungen endete am 29.07.2024. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Fricka Poetzl wurden durch das Amtsgericht Offenburg festgesetzt. Das Verfahren ist im weiteren Verlauf auf die Durchführung eines Einstellungstermins nach § 211 InsO ausgerichtet, bei dem die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die beabsichtigte Verfahrenseinstellung erhoben werden können. Die Frist zur Vorlage von Einwendungen und Stellungnahmen endet am 19.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 481/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RMC Vertriebs GmbH, Ellenrieder Straße 35, 77743 Neuried, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Baumunk
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708372
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.04.2024 nachträglich angemelde…
30 IN 481/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RMC Vertriebs GmbH, Ellenrieder Straße 35, 77743 Neuried, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Baumunk
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708372
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.07.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 10.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 481/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RMC Vertriebs GmbH, Ellenrieder Straße 35, 77743 Neuried, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Baumunk
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708372
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Fricka…
30 IN 481/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RMC Vertriebs GmbH, Ellenrieder Straße 35, 77743 Neuried, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Baumunk
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708372
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Fricka Poetzl, Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg, für die Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalterin werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der Insolvenzverwalterin vom 09.07.2024.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von beträgt die Vergütung gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO (25 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 481/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RMC Vertriebs GmbH, Ellenrieder Straße 35, 77743 Neuried, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Baumunk
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708372
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der I…
30 IN 481/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RMC Vertriebs GmbH, Ellenrieder Straße 35, 77743 Neuried, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Baumunk
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708372
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Fricka Poetzl, Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 09.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 12.915,66 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 481/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RMC Vertriebs GmbH, Ellenrieder Straße 35, 77743 Neuried, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Baumunk
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708372
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 …
30 IN 481/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RMC Vertriebs GmbH, Ellenrieder Straße 35, 77743 Neuried, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Baumunk
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 708372
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung zum Vergütungsantrag der Insolvenvzerwalterin
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.03.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Offenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und der Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 29.01.2025
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