Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RMHS Verwaltungs- GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eiserntalstraße 374, 57078 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 11292
EUID
DER2909.HRB11292
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 110/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dipl.-Kfm. Ralf Sinz
Adresse
Neue Weyerstraße 6, 50676 Köln
Termine & Fristen
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
26.07.2022
Amtsausübung vorläufiger Verwalter Ende
20.09.2022
Amtsantritt Insolvenzverwalter
21.09.2022
Frist zur Stellungnahme
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMHS Verwaltungs-GmbH ist beim Amtsgericht Siegen anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter übte sein Amt vom 26.07.2022 bis zum 20.09.2022 aus, woraufhin Rechtsanwalt Prof. Dr. Dipl.-Kfm. Ralf Sinz ab dem 21.09.2022 als Insolvenzverwalter bestellt ist. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 22.06.2026 Stellung zu nehmen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 637.937,98 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 100.169,80 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss vom 26.06.2026 festgesetzt. Das Schlussverzeichnis sowie die Rechnungen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11292 eingetragenen RMHS Verwaltungs- GmbH, Eiserntalstraße 374, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Henrich, Breslauer 14, 57234 Wil…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11292 eingetragenen RMHS Verwaltungs- GmbH, Eiserntalstraße 374, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Henrich, Breslauer 14, 57234 Wilnsdorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des vorläufigen Verwalters und des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters und des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk und den Vergütungsanträgen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 aus.
25 IN 110/22
Amtsgericht Siegen, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11292 eingetragenen RMHS Verwaltungs- GmbH, Eiserntalstraße 374, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Henrich, Breslauer 14, 57234 Wil…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11292 eingetragenen RMHS Verwaltungs- GmbH, Eiserntalstraße 374, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Henrich, Breslauer 14, 57234 Wilnsdorf
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 637.937,98 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 100.169,80 EUR zur Verfügung.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 110/22
Amtsgericht Siegen, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11292 eingetragenen RMHS Verwaltungs- GmbH, Eiserntalstraße 374, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Henrich, Breslauer 14, 57234 Wil…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11292 eingetragenen RMHS Verwaltungs- GmbH, Eiserntalstraße 374, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Henrich, Breslauer 14, 57234 Wilnsdorf
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dipl.-Kfm. Ralf Sinz, Neue Weyerstraße 6, 50676 Köln wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 26.07.2022 bis zum 20.09.2022 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.09.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
25 IN 110/22
Amtsgericht Siegen, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11292 eingetragenen RMHS Verwaltungs- GmbH, Eiserntalstraße 374, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Henrich, Breslauer 14, 57234 Wil…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11292 eingetragenen RMHS Verwaltungs- GmbH, Eiserntalstraße 374, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Henrich, Breslauer 14, 57234 Wilnsdorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dipl.-Kfm. Ralf Sinz, Neue Weyerstraße 6, 50676 Köln
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 21.09.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der beantragte Zuschlag hinsichtlich der Quotenerhöhung ist nach hiesiger Ansicht zu reduzieren. Für eine erreichte Quote von über 30 % kann der Insolvenzverwalter bereits einen Zuschlag von 0,25 % - 0,50 % erhalten (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVerw-HdB/Prof. Dr. Hans Haarmeyer/Wolfgang Wutzke/Dr. Karsten Förster, 4. Aufl. 2007, InsVV § 3 Rn. 77, 78).
Im vorliegenden Fall konnte eine Quotenerhöhung von 6 % durch den Insolvenzverwalter erreicht werden. Hierbei ist seine engagierte Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Gericht hält daher einen Zuschlag in Höhe von 10 % für angemessen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.09.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
25 IN 110/22
Amtsgericht Siegen, 26.06.2026
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