Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9711
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Insolvenzprofil
STG Smart Textiles GmbH
Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Blankenauer Str. 11 a, 37688 Beverungen
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 9711
EUID
DER2809.HRB9711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 208/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Bitter
Adresse
Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
Termine & Fristen
Aufhebung
06.05.2026 , 14:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Consulting, Produktion und Vertrieb textiler Erzeugnisse.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STG Smart Textiles GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9711, ist am 06.05.2026 um 14:15 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin des Schuldners ist Frau Eva Klare-Kurtenbach. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Bitter bestellt. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem anderen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn einzureichen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 208/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9711 eingetragenen STG Smart Textiles GmbH, Blankenauer Straße 11a, 37688 Beverungen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eva Klare-Kurtenbach, Wöhrenst…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 208/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9711 eingetragenen STG Smart Textiles GmbH, Blankenauer Straße 11a, 37688 Beverungen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eva Klare-Kurtenbach, Wöhrenstraße 3, 37688 Beverungen
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
wird heute, am 06.05.2026, um 14:15 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 208/17
Amtsgericht Paderborn, 06.05.2026
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