Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
robot-machining GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Sandborn 10, 63500 Seligenstadt
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47609
EUID
DEM1114.HRB47609
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 122/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.05.2026
Eröffnung
05.08.2026 , 09:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2026
Widerspruchsfrist
22.10.2026
Berichtstermin
29.10.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb und Service von Maschinen, insbesondere in Verbindung mit dem Einsatz von Robotern insbesondere an, mit und als Zerspanungsmaschinen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der robot-machining GmbH ist am 07.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M. bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der robot-machining GmbH ist am 05.08.2026 um 09:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufig war bereits am 07.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M. best…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der robot-machining GmbH ist am 05.08.2026 um 09:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufig war bereits am 07.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M. bestellt worden. Das weitere Verfahren 8 IN 410/26 ist mit diesem Verfahren verbunden, wobei das aktuelle Verfahren führt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen angemeldete Forderungen können bis zum 22.10.2026 beim Insolvenzgericht eingelegt werden. Für den 29.10.2026 ist eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) angesetzt, in der unter anderem über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 122/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der robot-machining GmbH, Am Sanddorn 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47609), vertr. d.: Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten an der Raab, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorl…
Az.: 8 IN 122/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der robot-machining GmbH, Am Sanddorn 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47609), vertr. d.: Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten an der Raab, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 122/26 . Am 05.08.2026 um 09:03 Uhr ist über das Vermögen der robot-machining GmbH, Am Sanddorn 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47609), vertr. d.: Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten an der Raab, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. …
Geschäftsnummer: 8 IN 122/26 . Am 05.08.2026 um 09:03 Uhr ist über das Vermögen der robot-machining GmbH, Am Sanddorn 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47609), vertr. d.: Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten an der Raab, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 01.10.2026,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
Am Donnerstag, 29.10.2026, 09:30 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 22.10.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
05.08.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 122/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
robot-machining GmbH, Am Sanddorn 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47609),
vertreten durch:
Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten an der Raab, ÖSTERREICH, (Geschäftsführe…
Amtsgericht Offenbach am Main
05.08.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 122/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
robot-machining GmbH, Am Sanddorn 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 47609),
vertreten durch:
Alfred Kaser, Wünschendorf 28, 8200 Hofstaetten an der Raab, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
wird heute um 09:03 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de.
Mit diesem Verfahren wird das weitere 8 IN 410/26 verbunden. Das Verfahren 8 IN 122/26 führt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 05.08.2026
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