Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ROC Office Center GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 54205
EUID
DEM1114.HRB54205
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 38/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Pilgrim
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
0699130920
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.01.2024 , 11:00 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.05.2024
Berichtstermin
04.06.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Anmietung und Vermietung von Büroräumen, Erbringung von Bürodienstleistungen sowie der Betrieb von Business- Centern. Insbesondere betreibt die Gesellschaft das Office Center im "Rathaus Plaza" in Offenbach am Main.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 22.01.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der ROC Office Center GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Alexander Pilgrim zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Alexander Pilgrim ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.05.2024 anzumelden. Für den 04.06.2024 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) angesetzt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens beschlossen werden soll. Zudem sind die angemeldeten Forderungen zu prüfen. Ein weiterer Termin am 28.05.2024 wird für die Anmeldung von Teilnehmern zum Berichtstermin genannt, wobei dieser Datumswiderspruch im Text besteht, der Prüfungstermin jedoch explizit auf den 04.06.2024 datiert ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 38/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROC Office Center GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54205), vertr. d.: Dr. Andreas Blaschkowski, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 22.01.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ver…
8 IN 38/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROC Office Center GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54205), vertr. d.: Dr. Andreas Blaschkowski, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 22.01.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Pilgrim, Ffm - Fach 183, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 0699130920, Fax: 06991309230 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 38/24. Am 01.04.2024 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der ROC Office Center GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54205), vertr. d.: Dr. Andreas Blaschkowski, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenz…
Geschäftsnummer: 8 IN 38/24. Am 01.04.2024 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der ROC Office Center GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 54205), vertr. d.: Dr. Andreas Blaschkowski, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Alexander Pilgrim, Ffm - Fach 183, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 0699130920, Fax: 06991309230.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 14.05.2024 (Anmeldefrist);
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Dienstag, 04.06.2024, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main,
eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Die
Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in
späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder die Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen
beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichtstermin am 28.05.2024 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 17.05.2024 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
zum Termin vorzulegen !
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 38/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ROC Office Center GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 54205),
vertreten durch: Dr. Andreas Blaschkowski, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinus…
8 IN 38/24:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ROC Office Center GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 54205),
vertreten durch: Dr. Andreas Blaschkowski, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main,
wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Alexander Pilgrim, Ffm - Fach 183, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 0699130920, Fax: 06991309230.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.04.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.