Einrichtung und Vermietung von Diskotheken, Restaurants sowie Vertrieb und Einbau von Licht-, Ton- und Videotechnik; Dekorationsausbau und -vermietung Bühnenbau sowie Vertrieb und Verkauf von Veranstaltungsmobiliar und sonstiger Ausstattung; Durchführung von Veranstaltungen, Events sowie Vermittlung und Engagements von Künstlern sowie Ausleihen eigenen Personals für diese Veranstaltungen; Betreiben von gastronomischen Einrichtungen und Cateringservice; Handel mit Getränken und Lebensmitteln und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockin Food & Drinks GmbH in Dresden ist im Laufen. Im vorläufigen Stadium wurde am 19.02.2025 Thomas Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und diesem die Ermächtigung zur Entgegennahme von Bankguthaben sowie ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO erteilt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 19.03.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockin Food & Drinks GmbH ist am 30.04.2025 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 19.02.2025 Thomas Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Bec…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockin Food & Drinks GmbH ist am 30.04.2025 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 19.02.2025 Thomas Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Beck. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 11.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist ein gemeinsamer Termin am 24.07.2025 um 10:30 Uhr beim Amtsgericht Dresden anberaumt worden. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 19.03.2026 bestehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 286/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockin Food & Drinks GmbH, Eschenstraße 11, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32923
vertreten durch den Geschäftsführer Christian von Canal
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnli…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 286/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockin Food & Drinks GmbH, Eschenstraße 11, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32923
vertreten durch den Geschäftsführer Christian von Canal
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 19.03.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536 IN 286/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rockin Food & Drinks GmbH, Eschenstraße 11, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32923
vertreten durch den Geschäftsführer Christian von Canal
- wurde am 19.02.2025 um 11:45 Uhr Thomas Beck, …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536 IN 286/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rockin Food & Drinks GmbH, Eschenstraße 11, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32923
vertreten durch den Geschäftsführer Christian von Canal
- wurde am 19.02.2025 um 11:45 Uhr Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax 0351 26441101, Website www.anwaelte-beck.de, Telefon geschäftlich 0351 26441100, Email geschäftlich dresden@anwaelte-beck.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/560 IN 286/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockin Food & Drinks GmbH, Eschenstraße 11, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32923
vertreten durch den Geschäftsführer Christian von Canal
- wurde am 30.04.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfah…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/560 IN 286/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rockin Food & Drinks GmbH, Eschenstraße 11, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32923
vertreten durch den Geschäftsführer Christian von Canal
- wurde am 30.04.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax: 0351 26441101 Telefon geschäftlich: 0351 26441100 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 24.07.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 24.07.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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