Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grüne&Weiss Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hubertusstr. 8 B, 01129 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 39182
EUID
DEU1104.HRB39182
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
549 IN 1075/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
29.03.2021
Vergütungsfestsetzung
12.12.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
17.03.2026
Frist Stellungnahme zur Verfahrenseinstellung
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Bauleistungen aller Art, insbesondere von Rohbauarbeiten jeglicher Art, Maurer und Betonbauarbeiten (Einschalen, Eisenverlegen und Betonieren) sowie Umbau, Bausanierung, Innenausbau (Trockenbau) und Renovierung von Gebäuden jeglicher Art, sowie Kurier- und Speditionsdienstleistungen bis 3,5 Tonnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne&Weiss Bau GmbH ist am 29.03.2021 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 12.12.2025 festgesetzt, wobei die Mindestvergütung gemäß § 2 Abs. 2 InsVV für Forderungsanmeldungen von 7 Gläubigern in Anspruch genommen wurde. Zudem wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Insolvenzvergläubigern, der Schuldnerin und der Insolvenzverwalterin steht es bis zum 17.03.2026 frei, den Forderungen beim Amtsgericht Dresden schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen sowie der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne&Weiss Bau GmbH ist am 29.03.2021 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 12.12.2025 festgesetzt, wobei die Mindestvergütung gemäß § 2 Abs. 2 InsVV für Forderungsanmeldungen von 7 Gläubigern in Anspruch genommen wurde. Zudem …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne&Weiss Bau GmbH ist am 29.03.2021 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 12.12.2025 festgesetzt, wobei die Mindestvergütung gemäß § 2 Abs. 2 InsVV für Forderungsanmeldungen von 7 Gläubigern in Anspruch genommen wurde. Zudem wurden Auslagen für bewirkte Zustellungen gewährt. Es wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; Gläubigern steht bis zum 17.03.2026 Gelegenheit zur Einreichung von Widersprüchen beim Amtsgericht Dresden. Das Gericht hat zudem die Anhörung der Beteiligten zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse angeordnet. Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zur beabsichtigten Verfahrenseinstellung sind schriftlich bis zum 31.08.2026 einzureichen. Ein Widerspruch gegen die Einstellung ist durch Übernahme der Kosten in Höhe von 1582,44 EUR möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1075/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne&Weiss Bau GmbH, Hubertusstraße 8b, 01129 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39182
vertreten durch den Geschäftsführer Burkay Cakmak
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Ins…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1075/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne&Weiss Bau GmbH, Hubertusstraße 8b, 01129 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39182
vertreten durch den Geschäftsführer Burkay Cakmak
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 17.03.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1075/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne&Weiss Bau GmbH, Hubertusstraße 8b, 01129 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39182
vertreten durch den Geschäftsführer Burkay Cakmak
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 12.12.2025 festg…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1075/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne&Weiss Bau GmbH, Hubertusstraße 8b, 01129 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39182
vertreten durch den Geschäftsführer Burkay Cakmak
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 12.12.2025 festgesetzt.
Der Insolvenzverwalterin wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten
XXX EUR
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die festgesetzten Beträge unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO in Höhe einer Quote dem der Verwaltung unterliegenden Vermögen der Schuldnerin zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 29.03.2021 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 26.06.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 2.076,12 EUR.
Die Regelvergütung liegt unter der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung. Es wurde daher gemäß § 2 Abs. 2 InsVV die Mindestvergütung in Höhe von XXX EUR für Forderungsanmeldungen von 7 Gläubigern festgesetzt.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 19 bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1075/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne&Weiss Bau GmbH, Hubertusstraße 8b, 01129 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39182
vertreten durch den Geschäftsführer Burkay Cakmak
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1075/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne&Weiss Bau GmbH, Hubertusstraße 8b, 01129 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39182
vertreten durch den Geschäftsführer Burkay Cakmak
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 31.08.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 1582,44 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
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