Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Roderburg, Joachim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dennewartstraße 3, 52068 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRA 9908
EUID
DER3101.HRA9908
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 181/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Winfried Bongartz
Adresse
Vaalser Straße 299, 52074 Aachen
Termine & Fristen
Eröffnung
12.12.2025 , 11:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.02.2026
Berichtstermin
03.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
03.03.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Joachim Roderburg, Inhaber der Firma LetterShop Aachen e.K., ist am 12.12.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag des Schuldners sowie ein Gläubigerantrag sind im Juni und August 2025 eingegangen. Zugleich sind die Verfahren 93 IN 181/25 und 93 IN 131/25 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist zunächst Rechtsanwalt André Seckler ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.02.2026. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin sind für den 03.03.2026 angesetzt. Im Restschuldbefreiungsverfahren ist der Antrag des Schuldners als zulässig erachtet worden, wobei die Erteilung der Restschuldbefreiung von der Erfüllung der Obliegenheiten abhängt. Am 21.03.2026 ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler verstorben. An seiner Stelle ist Rechtsanwalt Winfried Bongartz zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 181/25
Über das Vermögen
des Herrn Joachim Roderburg, geboren am 03.07.1953, Dennewartstr. 3, 52068 Aachen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 9908 eingetragenen Firma LetterShop Aachen e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 12.12.2025, um 11…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 181/25
Über das Vermögen
des Herrn Joachim Roderburg, geboren am 03.07.1953, Dennewartstr. 3, 52068 Aachen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 9908 eingetragenen Firma LetterShop Aachen e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 12.12.2025, um 11:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners sowie eines am 26.06.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 93 IN 181/25 und 93 IN 131/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 26.06.2025 bei Gericht eingegangen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen, Telefon: 0241/46303850, Fax: 0241/46303859.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 03.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß §§ 160, 162 InsO im Hinblick auf die beabsichtigte freihändige Veräußerung des Grundbesitzes des Schuldners, Dennewartstraße 3 in Aachen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 181/25
Amtsgericht Aachen, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 181/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Roderburg, Dennewartstr. 3, 52068 Aachen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 9908 eingetragenen Firma LetterShop Aachen e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kai …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 181/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Roderburg, Dennewartstr. 3, 52068 Aachen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 9908 eingetragenen Firma LetterShop Aachen e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kai Muscheid, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 181/25
Amtsgericht Aachen, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 181/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Roderburg, geboren am 03.07.1953, Dennewartstr. 3, 52068 Aachen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 9908 eingetragenen Firma LetterShop Aachen e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herr…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 181/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Joachim Roderburg, geboren am 03.07.1953, Dennewartstr. 3, 52068 Aachen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 9908 eingetragenen Firma LetterShop Aachen e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Herr Rechtsanwalt Kai Muscheid, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen,
ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen am 21.03.2026 verstorben. An seiner Stelle wird Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Vaalser Straße 299, 52074 Aachen zum Insolvenzverwalter bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 181/25
Amtsgericht Aachen, 15.05.2026
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