Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rodizio Holding
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Nürnberger Str. 16, 30855 Langenhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 217092
EUID
DEP2305.HRB217092
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 255/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Meyer
Adresse
Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
02.03.2026
Einstellung
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung an Unternehmen und die Übernahme von Geschäftsführungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rodizio Holding GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind verschiedene Schritte vollzogen worden. Zunächst erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Meyer auf Antrag vom 13.05.2025. Später wurde die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Meyer auf Antrag vom 15.04.2026 festgesetzt. Zudem wurde die Prüfung einer nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 7) im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 02.03.2026 lief. Aktuell steht die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO im Fokus. Dieser erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 23.06.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Es sind rund 1.200,00 € Verteilungsmasse verfügbar, wobei 12.007,48 € Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Das Verfahren ist somit in der Endphase der Einstellung vorbereitet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 255/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rodizio Holding GmbH, Nürnberger Str. 16, 30855 Langenhagen,
vertreten durch den Geschäftsführer Schäfer Frederick-Maurice
Registergericht Hannover HRB 217092
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt von Alvensleben Roman, 164er Ring 16, 31785 Ham…
IN 255/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rodizio Holding GmbH, Nürnberger Str. 16, 30855 Langenhagen,
vertreten durch den Geschäftsführer Schäfer Frederick-Maurice
Registergericht Hannover HRB 217092
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt von Alvensleben Roman, 164er Ring 16, 31785 Hameln, Gz.: RK 418/23
1.
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit
bis einschließlich 23.06.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung, Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind rund 1.200,00 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 12.007,48 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
2.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Meyer, Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.04.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 7.789,76 EUR wurde die Regelvergütung nach §§ 63 Abs. 1 InsO, 2 Abs. 1 InsVV festgesetzt. Zudem wurden die Auslagen des Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den Kosten der Zustellung an insgesamt 23 Gläubiger festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 255/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rodizio Holding GmbH, Nürnberger Str. 16, 30855 Langenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Schäfer Frederick-Maurice
Registergericht: Amtsgericht Hannover Register-Nr.: HRB 217092
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt von Alvensleben Ro…
IN 255/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rodizio Holding GmbH, Nürnberger Str. 16, 30855 Langenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Schäfer Frederick-Maurice
Registergericht: Amtsgericht Hannover Register-Nr.: HRB 217092
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt von Alvensleben Roman, 164er Ring 16, 31785 Hameln, Gz.: RK 418/23
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 255/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rodizio Holding GmbH, Nürnberger Str. 16, 30855…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 255/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rodizio Holding GmbH, Nürnberger Str. 16, 30855 Langenhagen,
vertreten durch den Geschäftsführer Schäfer Frederick-Maurice
Registergericht Hannover HRB 217092
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt von Alvensleben Roman, 164er Ring 16, 31785 Hameln, Gz.: RK 418/23
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.05.2025.
Ausgehend von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert wurde die Mindestvergütung gem. §§ 2, 10, 11 InsVV festgesetzt.
An Auslagen wurde die Pauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 10.06.2025
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