Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 33321
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Insolvenzprofil
Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wichlinghauser Str. 92a, 42277 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 33321
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1608.HRB33321
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
509 IN 57/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2026 , 08:11 Uhr
Eröffnung
14.07.2026 , 09:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.08.2026
Masseunzulänglichkeit
10.09.2026
Berichtstermin
22.09.2026
Prüfungstermin
22.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Rohr- und Kanalreinigung, die Durchführung von Kanal-TV-Inspektionen, die Durchführung von Dichtheitsprüfungen sowie die Kanalsanierung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Tiefbau
Geschäftstätigkeit
Rohr- und Kanalreinigung, TV-Inspektionen, Dichtheitsprüfungen und Kanalsanierung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 21.05.2026 um 08:11 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände ihres Vermögens verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH ist am 14.07.2026 um 09:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage ist der am 12.05.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 21.05.2026 angeordnet worden, wob…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH ist am 14.07.2026 um 09:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage ist der am 12.05.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 21.05.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsverfahren ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 25.08.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.09.2026. Ab dem 03.09.2026 werden die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH ist am 14.07.2026 um 09:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 21.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH ist am 14.07.2026 um 09:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 21.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsantrag ist am 12.05.2026 eingegangen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.08.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.09.2026. Am 10.09.2026 hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, woraufhin das Verfahren voraussichtlich mit Aufhebung oder Einstellung verbunden sein wird. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 57/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH, Wichlinghauser Str. 92 a, 42277 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Rainer Heinemann, Wichlinghauser Str. 92a, 42277 Wuppertal
ist am…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 57/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH, Wichlinghauser Str. 92 a, 42277 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Rainer Heinemann, Wichlinghauser Str. 92a, 42277 Wuppertal
ist am 21.05.2026, um 08:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
509 IN 57/26
Amtsgericht Wuppertal, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 57/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33321 eingetragenen Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH, Wichlinghauser Str. 92 a, 42277 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Rainer Heinemann, Wichlin…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 57/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33321 eingetragenen Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH, Wichlinghauser Str. 92 a, 42277 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Rainer Heinemann, Wichlinghauser Str. 92a, 42277 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.07.2026, um 09:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen, Telefon: 0212 22 66 05 01, Fax: 0212 22 66 05 02.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
509 IN 57/26
Wuppertal, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 57/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33321 eingetragenen Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH, Wichlinghauser Str. 92 a, 42277 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer H…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 57/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33321 eingetragenen Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH, Wichlinghauser Str. 92 a, 42277 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Rainer Heinemann, Wichlinghauser Str. 92a, 42277 Wuppertal
ist am 10.09.2026 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
509 IN 57/26
Amtsgericht Wuppertal, 11.09.2026
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