Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ropal Innovative Coatings GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRB 6404
EUID
DEM1809.HRB6404
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 55/18 (24)
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Kanzlei
Westhelle und Partner
Adresse
Wilhelmshöher Altestrasse 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.12.2025
Prüfungstermin
07.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Auswertung von Patenten, Marken und anderen Schutzrechten sowie die Vergabe von Lizenzen, insbesondere im Bereich des Beschichtungssystems "ChromOptics" und die Anwendung von entsprechenden Herstellungsverfahren sowie aller artverwandten Tätigkeiten. Des Weiteren betreibt die Gesellschaft die Beschichtung und Lackierung von Substraten gleich welcher Art sowie die Entwicklung, Weiterentwicklung und Realisierung von Schichtsystemen bis hin zur Stellung von Anlagenplayout und Einfahren von Anlagen, insbesondere für das Beschichtungssystem "ChromOptics".
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch bestellt. Im Rahmen des Verfahrens sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 641.039,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 258.969,17 EUR zu berücksichtigen sind; eine Abschlagsverteilung soll erfolgen. Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO sind zur Teilnahme am Verfahren zugelassen und werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.12.2025 schriftlich anzumelden. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 07.01.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten…
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 85 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 809.113,99 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 42,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 15 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesch…
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 641.039,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 258.969,17 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Marburg, 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO wer…
22 IN 55/18 (24): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ropal Innovative Coatings GmbH, Auf den Rödern 3, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 6404), vertr. d.: Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 05.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 02.10.2025
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