Einstellung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRA 20381
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rosenow, Robert
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hauptstraße 25, 18546 Sassnitz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stralsund HRA 20381
EUID
DEN1209V.HRA20381
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
91 IN 30/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
20.05.2026
Fristende nachträgliche Forderungsanmeldung
03.06.2026
Prüfungstermin
22.06.2026
Fristende Schlussanhörung
10.08.2026
Einstellung
08.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- der AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., handelnd unter Robert Rosenow, ist eröffnet. Im Verfahren wurde Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Die Forderungen belaufen sich auf eine Gesamthöhe von 73.500,46 Euro bei einem Massebestand von ca. 0 Euro. Ein Prüfungsstichtag für die Forderungen ist der 22.06.2026. Die Schlussverteilung ist bereits beschlossen und wird zugestimmt. Eine schriftliche Schlussanhörung zur Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis findet statt, wobei Einwendungen bis zum 10.08.2026 erhoben werden können.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen des Gewerbebetriebs von Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., ist beim Amtsgericht Stralsund anhängig (Aktenzeichen 91 IN 30/24). Am 20.05.2026 hat die Insolvenzverwalterin Masseunzulä…
Das Insolvenzverfahren über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen des Gewerbebetriebs von Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., ist beim Amtsgericht Stralsund anhängig (Aktenzeichen 91 IN 30/24). Am 20.05.2026 hat die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 73.500,46 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 0 Euro gegenübersteht. Am 05.06.2026 wurde die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO angeordnet, die den Schlusstermin ersetzt. Die Stimmabgabe und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 10.08.2026 erhoben werden. Die Prüfung der bis 03.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 13) erfolgte im schriftlichen Verfahren; der Prüfungsstichtag war der 22.06.2026. Am 08.10.2026 wurde das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt. Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Regi…
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Register-Nr.: HRA 20381
- Schuldner -
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hat die Insolvenzverwalterin am 20.05.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Regi…
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Register-Nr.: HRA 20381
- Schuldner -
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Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 73500,46 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 0 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Regi…
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Register-Nr.: HRA 20381
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 03.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.06.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Regi…
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Register-Nr.: HRA 20381
- Schuldner -
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Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 10.08.2026 bei dem Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 73500,46 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 0 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann die Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stralsund Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Entscheidung gilt auch 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt. Die jeweils
frühere Zustellung ist maßgebend.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Regi…
91 IN 30/24
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auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das aus dem Verfahren 92 IN 24/22 freigegebene Sondervermögen -Gewerbebetrieb- d.
Robert Rosenow, handelnd unter AiO All in One Reinigung Facharbeiter Betrieb e. K., Rigaer Straße 22, 18546 Sassnitz,
Registergericht: Amtsgericht Stralsund - Registergericht - Register-Nr.: HRA 20381
- Schuldner -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 08.10.2026
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