Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R+U Holding UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 34859
EUID
DEG1312.HRB34859
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 9/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
10.11.2025
Berichtstermin
10.12.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.12.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R+U Holding UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kleinmachnow ist eröffnet. Der Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit ging am 13.01.2025 beim Amtsgericht Potsdam ein. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 10.11.2025 unter Beachtung von § 174 InsO anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 10. Dezember 2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam (Saal 25) statt. Im Rahmen dieser Versammlung wird auch über den freihändigen Verkauf eines Grundstücks in der Anschrift Jüdenhof 1, 06295 Lutherstadt Eisleben, durch den Insolvenzverwalter abgestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
R+U Holding UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Ring 7, 14532 Kleinmachnow
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten
HRB 34859…
6.50 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
R+U Holding UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Ring 7, 14532 Kleinmachnow
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten
HRB 34859
wird auf den am 13.01.2025 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit
heute, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs, ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Mittwoch, 10. Dezember 2025, 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 4 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Amtsgericht Potsdam, 12.09.2025, 6.50 IN 9/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
R+U Holding UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Potsdam HRB 34859P), Albert-Einstein-Ring 7, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Raddatz
wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin am Mittwoch, 10. Dezember 2025, 10.00 Uhr vor dem A…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
R+U Holding UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Potsdam HRB 34859P), Albert-Einstein-Ring 7, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Raddatz
wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin am Mittwoch, 10. Dezember 2025, 10.00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25 wie folgt ergänzt:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über den freihändigen Verkauf des Grundstückes unter der Anschrift Jüdenhof 1, 06295 Lutherstadt Eisleben, eingetragen beim Amtsgericht Eisleben im Grundbuch von Eisleben, Blatt 580 durch den Insolvenzverwalter
Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum freihändigen Verkauf durch den Insolvenzverwalter als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, den 19. September 2025, 6.50 IN 9/25
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